Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er treuer Dienste wegen und auf Bitten seines Getreuen Hermann Boos von Waldeck dessen Güter sowie dessen Untertanen mit ihren Gütern in seinen besonderen Schirm genommen hat. Er versichert, Hermann und die Seinen zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Friedrich weist seine Amtleute, Landschreiber, Truchsessen und Untergebenen um Beachtung an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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