Werden.-Hermann Decker reversiert über den folgenden inserierten Lehnsbrief des Abts Cölestin vom gleichen Tag: Werden.-Abt Cölestin belehnt Hermann Decker mit 5 Morgen weniger 18 Ruten Land (Abspliß aus Hülsmansgut im Kirchspiel Hochemmerich), die dieser mit Genehmigung des Abts vom 18. Juni 1717 von Gerhard Leven angekauft hat. Die Belehnung zu Dienstmannsrecht erfolgt auch zugunsten der Erben Borchartz. Beim Tod des Lehnsträgers ist für jeden Morgen ein Reichstaler Heergewäte fällig. Hermann hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Lic. iur. Johann Franz Contzen, Sekretärs des Abts, und Johann Caspar Rating, Bürgers zu Werden. Der Abt unterschreibt und läßt sein Sekretsiegel aufdrücken. - Or., Papier, Unterschrift