Peter Frei aus Dettingen an der Erms, wegen Abschießens von Wildenten im herzoglichen Forst gef., jedoch mit der Auflage freigel., gemäß der Vereinbarung mit dem Forstmeister zu Urach einen Abtrag von 15 fl in Raten von je 5 fl jeweils auf Martini (11. Nov.) in den folgenden drei Jahre zu bezahlen, schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keinerlei Waidwerk mehr zu treiben, noch anderen dabei zu helfen oder dazu zu raten. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung oder der Verheimlichung von Jagdvergehen und Wildfrevlern soll er der Herrschaft mit 30 fl verfallen sein. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, für die gen. Summen aufzukommen. - Bürgen: 1) Ulrich Frei, sein Stiefvater 2) Ludwig Frei, sein Stiefbruder aus Dettingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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