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Wendel Gronbach, Müller zu Untermünkheim, beurkundet, dass ihm Philipp Schletz und Christoph Has, letzterer Bakkalaureat beider Rechte und beide vom Schwäbisch Haller Rat gesetzte Oberheiligenpfleger für das Haller Landgebiet (vffm lande), mit einem dem Heiligen zu Übrigshausen gehörenden halben Tagwerk Wiesen in Untermünkheim belehnt haben, leistet Lehenseid und Huldigung und reversiert hinsichtlich seiner daraus folgenden Pflichten: pflegliche Behandlung des Gutes, Anerkennung des Gerichtsstandes des Lehensherrn, Unterlassung von Verkäufen oder hypothekarischer Belastung ohne Wissen und Zustimmung des Lehensherrn, pünktliche und vollständige Abgabenentrichtung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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