Graf Hartmann von Dillingen schenkt mit Einwilligung seines Sohnes, des Bischofs Hartmann von Augsburg, und seiner drei Töchter um seines und seiner Vorfahren Seelenheils willen sein ganzes, zum Teil genauer beschriebenes Herrschafts-, Besitz-, und Eigentumsrecht in Söflingen mit Ausnahme gewisser Lehen an die Äbtissin und den Konvent der Frauen vom Orden des Heiligen Damian bei Ulm.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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