Ulrich Widmer von Ow (=Eyb) schwört Urfehde, nachdem er auf Veranlassung von Gerwig [Blarer], Abt zu Weingarten, ins Gefängnis gekommen war. Obwohl er Leibeigener des Klosters und damit dem Abt zum Gehorsam verpflichtet war, war er diesem und seinen Amtleuten mit "ungeschigkten worten und reden" begegnet. Diese betrafen Hof und Gut im Gering. Obwohl er kein Recht daran hatte, hat er sich ein Besitzrecht angemaßt. Er wird sich nach seiner Freilassung für das erlittene Gefängnis nicht rächen, auch die Besitzer des genannten Guts künftig nicht mehr stören. Eventuelle Ansprüch wird er nur vor den ordentlichen Gerichten anbringen und die Privilegien des Klosters nicht beeinträchtigen. Als Bürgen stellt er die ehrbaren Gallin Schinz von Staig, Peter Thüringer von Woltpartschwendi (=Wolpertswende), Michel Rysch von Lengenweiler, Melchior Katzmair von Staig und Hans Sorg vom Mehishus (=Meßhausen). Sie müssen ihn, wenn er seine Zusagen nicht einhält, innerhalb eines Monats wieder ins Gefängnis einliefern, andernfalls zahlen sie, ebenfalls in der Frist eines Monats, 30 fl rh Strafe.