Jakob Flesch aus Dettingen an der Erms, wegen verdächtiger Reden, die er angeblich im dortigen Rathaus geführt hatte, einige Tage zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten seiner Frau und Freundschaft gegen Leistung einer Bürgschaft von 100 fl mit der Auflage freigel., seine Atzung selbst zu bezahlen, offene Zechen zu meiden, keine Wehr zu tragen und sich wohl zu verhalten, verspricht dies und schwört U. Er gelobt ferner, sich auf Erfordern der Obrigkeit in der Stadt Urach bzw. im Gefängnis zu stellen, andernfalls der Herrschaft Württemberg mit der gen. Summe verfallen zu sein. Bürge (mit 100 fl): Hans Suner aus Dettingen.