Herzog Eberhard (III.) zu Württemberg übergibt dem Kurfürsten in Bayern die zur Herrschaft Wiesensteig gehörigen gruibingischen und ganslosischen Gefälle, nachdem er die 1628 den helfensteinischen Erben darauf geliehene Summe von 5.000 Gulden nebst einer Nachforderung von 2.500 Gulden zurück erhalten hat.