Der Ritter Johann von Vechtorpe bekundet, daß Ludolf von Oer Kracht dem Becker und seinen Schwestern eine Jahresrente von drei rheinischen Gulden aus dem Hof Stumpenhus, dem Haus Meckinctorpe und dem Steinhus to Werlte verkauft habe, die mit 50 Gulden ablösbar ist. die Petri et Pauli apostolorem Otto von Senden verspricht den Heinrich von Oer über die für ihn geleistete Bürgschaft schadeloes zu halten. --> Nr. 32 N

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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