Stefan Haug von Steinenberg, zu Schorndorf gef., weil er den Wiedertäufern angehört hatte, [jedoch freigelassen], weil er sich bekehrt und seinen Irrtum eingestanden hatte, gelobt unter Eid, die ihm vorgelegten Artikel zu halten, auch seine Atzung im Gefängnis zu bezahlen, und schwört U. Stefan Haug musste versprechen, von der Lehre der Wiedertäufer abzustehen, allen Verkehr mit Wiedertäufern zu meiden, ihre Winkelpredigten und Versammlungen nicht zu besuchen und Winkelprediger, Wiedertäufern, Landläufer und dergleichen Personen nicht aufzunehmen. Weiterhin musste er sich verpflichten, die Kirchen und Predigten der ordentlichen Pfarrer zu besuchen, zur Zeit das Abendmahl zu empfangen und sich als gehorsamer Untertan zu verhalten.