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Martin Schrieß, Sohn der Magdalena Schlapf aus Ötisheim, wegen Diebstahls an einer Einwohnerin von Ötisheim zu Maulbronn gef., jedoch auf Fürbitten des Schultheißen, etlicher vom Gericht, auch vieler Frauen aus Ötisheim und in Anbetracht seiner Jugend wieder freigel., gelobt unter Eid, keines anderen Herren Schutz und Schirm zu suchen und ohne Erlaubnis der Amtleute das Amt Maulbronn weder mit Leib noch Gut zu verlassen, und schwört U. Er verspricht ferner eidlich, außer einem Brotmesser keine Waffe zu tragen, keine offene Wirtschaft zu besuchen und eine Strafe von seiner Mutter anzunehmen, wie es ihm die Obrigkeit aus Gnade auferlegt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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