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König Philipp beurkundet, dass Konrad von Kalvenberc (Callenberg) sich verpflichtet hat, den Klosterhof Burkhardsdorf und dazugehörigen Besitz in Ausübung seines Hoheitsrechts, gemeinhin Sale genannt, nicht mehr mit Forderungen (Beede und andere Steuern) zu bedrängen, widrigenfalls soll er dieses Recht verlieren. - Siegler: Philipp, dt. König. Datum erschlossen: [1205 Mai 12]

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Staatsarchiv Bamberg
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