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Begemann, Dr. Helmut; Theol. Vizepräsident (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1950 - 2012
Der Nachlass von Dr. Helmut Begemann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 17 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1950 bis 2012. Dr. Helmut Begemann (05.05.1928-30.05.2013) war als Lübbecker Pfarrer, Superintendent des Kirchenkreises Lübbecke und Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig.Der am 5. Mai 1928 in Retzen/Bad Salzuflen als Sohn eines Landwirts geborene Helmut Begemann gehörte zu der Generation von Schülern, die im Alter von 15 Jahren von der Schulbank weg zum Wehrdienst als Luftwaffenhelfer eingezogen wurden. Obschon in dieser Zeit kaum Schulunterricht stattfand, wurde ihm nach Kriegsende der Reifevermerk zuerkannt, der es ihm ermöglichte, 1946 das Abitur zu machen. Helmut Begemann studierte Theologie in Bethel, Heidelberg und Göttingen. Seine theologischen Examina legte er 1952 und 1954 im Landeskirchenamt in Bielefeld ab.Am 18. Juli 1954 wurde er in Lübbecke ordiniert. In den Jahren 1954 bis 1957 war er Präsidialvikar bei Präses D. Ernst Wilm, der ihn unter anderem beauftragte, Kontakte zu Gemeinden und Menschen in der DDR aufzubauen und zu pflegen. Die grenzüberschreitenden Verbindungen, intern "stille Wiedervereinigung" genannt, sind ihm auch später wichtig geblieben. Während seiner Tätigkeit als Studentenpfarrer in Bielefeld und gleichzeitig als wissenschaftlicher Assistent an der Kirchlichen Hochschule Bethel schrieb er seine Dissertation über den "Strukturwandel der Familie", den er unter sozialtheologischen Gesichtspunkten untersuchte.1958 wurde er Gemeindepfarrer in Lübbecke. Mit 35 Jahren wurde ihm 1963 zusätzlich das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke übertragen. Er verstand den Kirchenkreis als eine große Gemeinde. Deshalb setzte er sich kraftvoll für die Neuordnung der Verwaltung, den Bau eines Kreiskirchenamtes, die Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeitenden ein, auch die der ehrenamtlichen.In seine Amtszeit fällt die Planung und der Bau der evangelischen Tagungs- und Bildungsstätte Haus Reineberg und die Errichtung der ersten Diakoniestation 1973. Weitere Schwerpunkte waren die Errichtung von Kindergärten, die Intensivierung der theologischen Arbeit mit der Pfarrerschaft und die Gestaltung der Gottesdienste.1978 wurde er von der Landessynode zum Theologischen Vizepräsidenten der Evangelischen Kirche von Westfalen gewählt. Hier war er vor allem zuständig für theologische Fragen, für Personalfragen der Pfarrer und für die Diakonie. Zugleich oblag ihm die Verantwortung für die Friedensarbeit in der Landeskirche, die zur Zeit des "Kalten Krieges" sehr umstritten war. Nachdem er das Leitungsamt des Theologischen Vizepräsidenten zehn Jahre wahrgenommen hatte, entschloss sich Helmut Begemann, für die letzten Jahre seiner Dienstzeit noch einmal ein Gemeindepfarramt zu übernehmen. So war er von 1987 bis 1993 als Pfarrer in der Kirchengemeinde St. Nicolai Lemgo, Lippische Landeskirche, tätig. Seit seiner Zurruhesetzung am 1. Juni 1993 lebte er mit seiner Frau in Bielefeld, wo er am 30. Mai 2013 im Alter von 85 Jahren verstarb.Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch die Ehefrau Renate Begemann im Jahr 2017. Der Nachlass enthält anschauliches Material über die Tätigkeit Begemanns als Superintendent des Kirchenkreises Lübbecke und als Theologischer Vizepräsident der EKvW. Interessant ist sein Bericht mit den Eindrücken von einer Reise nach DDR im Jahr 1956. Er schildert die allgemeine Stimmung in der DDR im Vergleich mit dem Jahr 1953, analysiert die Gespräche mit FDJlern über den Sinn der Geschichte, über Freiheit, Krieg und Frieden.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.179 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.179 Nr. ...".Bielefeld, im September 2018Anna WarkentinQuellen: Personalakte LkA EKvW Best. Pers.-Beam. Nr. 7https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/luebbecke/8592069_Er-sah-den-Kirchenkreis-als-grosse-Gemeinde.html?em_cnt=8592069
Form und Inhalt: Der Nachlass von Dr. Helmut Begemann wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 17 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1950 bis 2012. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.179.
Dr. Helmut Begemann (05.05.1928-30.05.2013) war als Lübbecker Pfarrer, Superintendent des Kirchenkreises Lübbecke und Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen tätig.
Der am 5. Mai 1928 in Retzen/Bad Salzuflen als Sohn eines Landwirts geborene Helmut Begemann gehörte zu der Generation von Schülern, die im Alter von 15 Jahren von der Schulbank weg zum Wehrdienst als Luftwaffenhelfer eingezogen wurden. Obschon in dieser Zeit kaum Schulunterricht stattfand, wurde ihm nach Kriegsende der Reifevermerk zuerkannt, der es ihm ermöglichte, 1946 das Abitur zu machen. Helmut Begemann studierte Theologie in Bethel, Heidelberg und Göttingen. Seine theologischen Examina legte er 1952 und 1954 im Landeskirchenamt in Bielefeld ab.
Am 18. Juli 1954 wurde er in Lübbecke ordiniert. In den Jahren 1954 bis 1957 war er Präsidialvikar bei Präses D. Ernst Wilm, der ihn unter anderem beauftragte, Kontakte zu Gemeinden und Menschen in der DDR aufzubauen und zu pflegen. Die grenzüberschreitenden Verbindungen, intern "stille Wiedervereinigung" genannt, sind ihm auch später wichtig geblieben.
Während seiner Tätigkeit als Studentenpfarrer in Bielefeld und gleichzeitig als wissenschaftlicher Assistent an der Kirchlichen Hochschule Bethel schrieb er seine Dissertation über den "Strukturwandel der Familie", den er unter sozialtheologischen Gesichtspunkten untersuchte.
1958 wurde er Gemeindepfarrer in Lübbecke. Mit 35 Jahren wurde ihm 1963 zusätzlich das Superintendentenamt des Kirchenkreises Lübbecke übertragen. Er verstand den Kirchenkreis als eine große Gemeinde. Deshalb setzte er sich kraftvoll für die Neuordnung der Verwaltung, den Bau eines Kreiskirchenamtes, die Aus- und Weiterbildung aller Mitarbeitenden ein, auch die der ehrenamtlichen.
In seine Amtszeit fällt die Planung und der Bau der evangelischen Tagungs- und Bildungsstätte Haus Reineberg und die Errichtung der ersten Diakoniestation 1973. Weitere Schwerpunkte waren die Errichtung von Kindergärten, die Intensivierung der theologischen Arbeit mit der Pfarrerschaft und die Gestaltung der Gottesdienste.
1978 wurde er von der Landessynode zum Theologischen Vizepräsidenten der Evangelischen Kirche von Westfalen gewählt. Hier war er vor allem zuständig für theologische Fragen, für Personalfragen der Pfarrer und für die Diakonie. Zugleich oblag ihm die Verantwortung für die Friedensarbeit in der Landeskirche, die zur Zeit des "Kalten Krieges" sehr umstritten war.
Nachdem er das Leitungsamt des Theologischen Vizepräsidenten zehn Jahre wahrgenommen hatte, entschloss sich Helmut Begemann, für die letzten Jahre seiner Dienstzeit noch einmal ein Gemeindepfarramt zu übernehmen. So war er von 1987 bis 1993 als Pfarrer in der Kirchengemeinde St. Nicolai Lemgo, Lippische Landeskirche, tätig. Seit seiner Zurruhesetzung am 1. Juni 1993 lebte er mit seiner Frau in Bielefeld, wo er am 30. Mai 2013 im Alter von 85 Jahren verstarb.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch die Ehefrau Renate Begemann im Jahr 2017. Der Nachlass enthält anschauliches Material über die Tätigkeit Begemanns als Superintendent des Kirchenkreises Lübbecke und als Theologischer Vizepräsident der EKvW. Interessant ist sein Bericht mit den Eindrücken von einer Reise nach DDR im Jahr 1956. Er schildert die allgemeine Stimmung in der DDR im Vergleich mit dem Jahr 1953, analysiert die Gespräche mit FDJlern über den Sinn der Geschichte, über Freiheit, Krieg und Frieden.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.179 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.179 Nr. ...".
Bielefeld, im September 2018
Anna Warkentin
Quellen:
Personalakte LkA EKvW Best. Pers.-Beam. Nr. 7
https://www.nw.de/lokal/kreis_minden_luebbecke/luebbecke/8592069_Er-sah-den-Kirchenkreis-als-grosse-Gemeinde.html?em_cnt=8592069
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.