Hans Wolff aus Plattenhardt [Stadt Filderstadt, Kr. Esslingen], wegen verschwenderischen Lebenswandels, versuchter Flucht außer Landes und anderer strafwürdiger Handlungen zu Stuttgart gef., jedoch begnadigt und freigel., schwört U. und verspricht eidlich, zeitlebens nicht gegen die Herrschaft und das Land Württemberg zu handeln, auch Rechtshändel mit württembergischen Untertanen und "Zugewandten" nur vor den zuständigen Gerichten auszutragen. Er gelobt ferner unter Eid, sein Leben lang ohne ausdrückliche obrigkeitliche Erlaubnis nicht aus dem Lande zu ziehen, vielmehr sich darin mit seiner Arbeit zu ernähren und böse Gesellschaften und Sachen zu meiden.