Steffan von Abbsperg Landrichter zu Nürnberg beurkundet, dass vor ihm vor Gericht kam Contz Heyden und nahm mit Urteil Kundbrief und sandte die auf die Behausung zu Speckfeld, die dem Herrn Johann zu Hohenloch selig gehört hatte: Darauf klagt er, weil der genannte Herr von Hohenloch dieses Gut versetzt habe gegen Hasen Juden von Nürnberg und dass man ihn davon nicht ledigen loch lösen wolle und verziehe ihm das mit Gewalt ohne Recht, wodurch ihm 500 fl. Schaden entstand. Nach erhaltener Anleite durch das Gericht, die er 6 Wochen und 3 Tage besessen habe, und gegen die niemand gesprochen habe, wie er mit Wernher Ödenberger seinem Anleiter vor Gericht bezeugt hat, ist ihm durch Urteil Nutz und Gewehr an dem genannten Gut von Gericht gegeben worden. Der Landrichter bestätigt dieses Urteil.