Johann Bahlmann, Müller in Roth [Gde. Pfaffenhofen a. d. Roth/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm der Bürgermeister Alfons Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach], der Ratsherr Johann Eberhard Krafft und Johann Wilhelm Roth von Reutti ("Reithi") [Stadt Neu-Ulm], alle drei wohnhaft in Ulm, als derzeitige Verwalter der Kargenpfründe die der Pfründe gehörende Lehenmühle in Roth zu Erbrecht verliehen haben. Zu dieser gehören noch 2,25 Jauchert Äcker und 3 Tagwerk Mahd. Er verpflichtet sich, die Mühle und ihre Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und davon jährlich 3 Pfund Heller, 3 Herbsthühner, 100 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er oder seine Erben können das Erbrecht an der Mühle mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen veräußern, doch steht dieser dabei ein Vorkaufsrecht zu. Bei einem Besitzerwechsel erhält die Herrschaft außerdem von dem bisherigen Inhaber 3 Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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