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Frowin von Haun bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete
(Grete), dass er mit Zustimmung seiner Vettern Apel von Haun, seines
Sohnes Reinhard...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1421-1430
1422 Januar 14
Ausfertigung, Pergament, vier mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 3 und Nr. 4 beschädigt)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno Domini millesimo quadringentesimo vicesimosecundo ipsa die Felicis in pincis
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Frowin von Haun bekundet für sich und seine Ehefrau Margarete (Grete), dass er mit Zustimmung seiner Vettern Apel von Haun, seines Sohnes Reinhard von Haun und Johanns (Hans) von Haun dem Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Pfleger Hermann [von Buchenau], Dekan Konrad [vom Berg], und dem Konvent von Fulda, eine Hälfte seines Anteils an dem großen und kleinen Steinhaus (kemenaten) in der Burg Burghaun, insgesamt ein Viertel der Steinhäuser der Burg, verkauft hat und dazu das, was sein verstorbener Vater gemäß der darüber ausgestellten Urkunde dem verstorbenen Neidhard (Nithart) von Buchenau für 1524 Gulden in der Stadt Haun und den Dörfern Rothenkirchen, Klausmarbach, Steinbach, Dammersbach und Marbach, gelegen an der Staße zwischen Hünfeld und Fulda, sowie Rudolphshan, Nüst bei Hünfeld und Hünhan mit allem Zubehör verkauft hatte. Dazu kommt sein Erbe an dem halben Haus (under Schottenheuers huse) Burghaun, das jetzt Heinrich (Henze) Hunt bewirtschaftet. Frowin steht eine bei Rothenkirchen gelegene Wiese im Wert von 60 Gulden von Apel von Haun zu, die in dem Verkauf an Neidhard von Buchenau inbegriffen war und die auch jetzt inbegriffen sein soll. Sollte Apel die Wiese zurückkaufen, fällt der Kaufpreis an den Abt; nach Ablösung der Wiese wird die Pfandsumme um 60 Gulden reduziert. Abt und Kloster haben Frowin für den genannten Besitz 1724 kleine rheinische Gulden gezahlt; darin enthalten sind die 1524 Gulden an die Brüder Engelhard und Eberhard von Buchenau, Söhne des verstorbenen Neidhard. Der Käufer der Burg soll 100 Gulden oder mehr, wenn nötig, für den Bauunterhalt aufwenden; kommt es darüber zu Streitigkeiten, sollen die zu Wächtern über den Burgfrieden gewählten Personen schlichten. Beim Wiederkauf werden die Aufwendungen für die Instandhaltung erstattet. Frowin versichert, dass er weder das verkaufte Gut noch seinen weiteren Anteil an der Burg anderweitig verkauft hat. Er behält sich und seinen Erben den Wiederkauf für 1724 Gulden mit vorheriger vierteljährlicher Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] vor. Zahlungsort ist nach dem Willen des Klosters Fulda entweder Bieberstein oder Hünfeld. Frowin erhält freies Geleit. Die Urkunde über den Verkauf muss zurückgegeben werden. Scheitert die Bezahlung, können Abt und Kloster die Güter anderweitig verkaufen. Die Erträge an Getreide und Stroh von der Winteraussaat und die Kosten für die Ernte werden beim Wiederkauf geteilt. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3, Avers 4)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Frowin von Haun, Apel von Haun, Reinhard von Haun, Johann von Haun
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StAM, Kopiare Fulda: K 436, S. 287-292; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 8, Nr. 110 [Auszug].
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.