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Graf Eberhard V. an Erzherzog Sigmund: besteht auf der Rechtmäßigkeit seiner mit Erzherzogin Mechthild getroffenen Abrede wegen Hohenberg und Wehingen und der daraus entsprungenen Maßnahmen.
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Graf Eberhard V. an Erzherzog Sigmund: besteht auf der Rechtmäßigkeit seiner mit Erzherzogin Mechthild getroffenen Abrede wegen Hohenberg und Wehingen und der daraus entsprungenen Maßnahmen.