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Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses, 93
Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
1766 April 1
Regest: Vor dem Notar Jodocus Henricus Duffhues bekennt Johan Berndt Schöckinghoff, Bürger und Faßbinder in Sendenhorst, daß er mit Wissen seiner Frau Anna Catharina Stapel aus den Sendenhorster Armenmitteln zur Zeit der Provisoren Franz Mauritz Schindeler und Johan Wilhelm Bonse ein Darlehn von 20 Rtlr. aufnahm, das mit 5 % zu verzinsen ist. Als Sicherheit stellt Schöckinghoff all sein Hab und Gut, insbesondere zwei Landstücke vor Sendenhorst, einen Garten in der Bitteren Stiege gelegen, im Norden an Mauritz Schindelers Garten, im Osten an Höckers Kamp belegen. Ort: Sendenhorst, in dem am Kirchhof belegenen Haus des Notars Zeugen: Berndt Henrich Bunger und Johan Caspar Stamkorte Unterschrift und Notariatszeichen des Notars Jodocus Henricus Duffhues. Randvermerk (20. Jh.): 1796 Haus Nr. 199, jetzt 237, 1749/51 abgebrannt, jetzt Sickmann.
Papier
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.