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Der Konvent des Klosters Solnhofen (Solhofenn), nämlich Stephan
(Steffanus), Jakob (Iacobus), Zacharias, Georg (Georius [!]) und Jodok
(Iodocus), ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1501-1510
1507 März 11
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Gebenn uf Donnerstag nach dem Sonntag Oculi unnd nach Christi unnsers liebenn Hern geburt funfftzehenhundert und darnach in dem sibennden iare
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Der Konvent des Klosters Solnhofen (Solhofenn), nämlich Stephan (Steffanus), Jakob (Iacobus), Zacharias, Georg (Georius [!]) und Jodok (Iodocus), alle Verweser des im Bistum Eichstätt (Eysteter Bistumb) gelegenen Klosters, bekundet, dass nach dem Tod Johann Kastners, der von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, als Propst ihres Klosters eingesetzt worden ist, Abt Johann sie angewiesen hat, Eberhard von Buches, Konventuale des Klosters Fulda, als Propst ihres Klosters anzunehmen. Trotz Androhung und darauf folgender Verhängung des Banns hat der Konvent sich nicht daran gehalten und Johann Haug (Hugk) zum Propst bestimmt. Der Konvent bekundet, unrechtmäßig gehandelt zu haben und gesteht Abt und Kloster das Recht zu, den Propst zu bestimmen und einzusetzen. Der Konvent will dem vom Abt bestimmten Propst gehorsam sein, wie es die Benediktsregel von ihnen erfordert und erbittet vom Abt die Aufhebung des Banns. Der Abt hat den Konvent darauf vom Bann gelöst. Der Konvent bekundet nach intensiven Beratungen, dass er den vom Abt eingesetzten Propst akzeptieren und ihm gehorsam sein wird. Zukünftig will er bei vakanter Propstei keine eigenen Kandidaten mehr einsetzen, sondern nur die vom Abt oder seinen Nachfolgern Bestimmten als Propst annehmen. Dies haben die Konventualen freiwillig auf das heilige Evangelium geschworen. Sie geloben und beschwören mit dieser Urkunde für sich und ihre Nachfolger, sich an die Regelungen zu halten und in keiner Weise dagegen vorzugehen. Ankündigung des großen Konventssiegels. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Konvent des Klosters Solnhofen
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 598-600
Vgl. Nr. 1383, 1384 und 1385.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.