Hans Berstecher aus Weil im Schönbuch, zu Tübingen gef., weil er zur Zeit der österreichischen Herrschaft in Württemberg mit Hunden auf die Jagd gegangen war, jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., sich mit Leib und Gut der Herrschaft zu überantworten, falls er der Wilderei überführt wird, seine Atzung zu bezahlen und ohne Erlaubnis der Herrschaft keine Wehr mehr zu tragen, schwört U. und gelobt eidlich, die gen. Artikel zu befolgen sowie eine ihm möglicherweise noch aufzuerlegende Strafe zu bezahlen.