Veranlassung wegen eines gefassten Bienenschwarms zwischen 2 Backnanger Bürgern und dem Gottlieb Ulmer vom Dresselhof entstandener Streitigkeit wurde das Oberforstamt beschieden, dass es auf jenen Bienenschwarm indem solcher nicht im Wald gefasst wurde keine Ansprüche habe (Backnang, Dresselhof)