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Maximilian Prokop, Bischof von Freising und Regensburg, gibt die neue Hofratsordnung für die Justizpflege im Hochstift Freising bekannt. Diese legt fest: Die Hofratssitzungen sind für Unberechtigte unzugänglich und einmal wöchentlich abzuhalten; aus wichtigen Gründen können angesagte außerordentliche Sitzungen stattfinden; alle Regierungs-, Lehen-, Polizey- und Rechtsgegenstände (mit Außnahme jener, die der Rechtssprechung in den Orten und dem Pfleggericht der unmittelbaren Reichsgrafschaft Werdenfels unterliegen) sollen beim Hofrat erledigt werden; das Hofratspersonal besteht aus bestellten Domkapitularen, einem Kanzler, einem Archivar, Räten, einem Lehensekretär, einem Registrator, Kanzlisten, Ratsdiener und Kanzleiboten; die Sitzungen sollten von allen Domkapitularen, die Mitglied im Hofrat sind, besucht werden; das weltliche Hofratspersonal (Kanzler, Räte, Kanzleiangehörige) soll katholisch sein und seine Pflichten treu und fleißig verrichten; weiter folgen Plichten des Regierungspräsidenten und dessen Verhältnis zu den Räten; der Kanzler ist zuständig für die Ausfertigung von das Hochstift betreffenden Hofratsangelegenheiten, wird tätig für das Oberlehenpropstamt und soll aus dem Referententagebuch einen monatlichen Auszug erstellen; weiters soll der Kanzler u.a. Sorge tragen für die Erhaltung von guten nachbarschaftlichen Verhältnissen mit anderen Territorien, die Erhaltung der Grenzen des Hochstifts und für die jedem Ort gewährte Gerechtigkeit; in Justizangelegenheiten haben die Räte Bericht an den Kanzler abzugeben; die Hofratsmitglieder werden angehalten, in ihren Berichten ohne Parteiergreifung und aus guter Sachkenntnis heraus vorzugehen und zu urteilen; ferner Bestimmungen zur Stimmabgabe und zu Ferien der Räte; die Hofratsordnung soll immer am Jahresanfang verlesen werden, am Ende des Jahres soll eine Bestätigung folgen, dass sie und die Kanzleiordnung befolgt wurden; S: Bischof Maximilian Prokop von Freising

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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