Überlassung der Pfarrlehen zu Planitz [s. Zwickau], Rottmannsdorf [betrifft Alt- oder Wendischrottmannsdorf bei Zwickau] und Ebersbrunn [sw. Zwickau] an Herrn Georg Ernst von Schönburg zu Lichtenstein und was das Oberkonsistorium zu Dresden wegen Alienierung der Kirchenlehen untertänigst erinnert

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Sächsisches Staatsarchiv
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