Streit um den Besitz des Rheinstrom- und Leinpfadregals sowie der Alluvions-, Anschluß- und Zuwachsgerechtigkeit, d. h. des Rechtes auf angeschwemmtes Land, verursacht durch die Veränderung des Rheinlaufs zwischen Neuss und Hamm (Stadt Düsseldorf), insbesondere Streit um den Besitz der linksrheinisch gelegenen Hammer Weide und des Neuen Werth, welchen die Stadt Neuss für sich beansprucht. Der Kläger betrachtet diese Orte als kurköln. Territorium und wertet einen berg. Überfall am 27. Okt. 1626 als Bruch der Reichskonstitution betr. Landfrieden und Pfändung (Pignoration). An diesem Tag überquerte der Leutnant Junker Johann von der Besatzung zu Düsseldorf mit Soldaten, dem beklagten Rentmeister und Kellner sowie berg. Untertanen von Hamm in 5 Nachen und 1 Schale den Rhein, legte „bei den Steinen“ an und griff Neusser Bürger und Tagelöhner auf der Hammer Weide an, die er schlagen und ausrauben ließ. Die Beklagten werfen ihrerseits dem Erzbischofvon Köln vor, sich neue Gerechtigkeiten anzumaßen.