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Hans Strobel und Hans Deuschle von Nürtingen, Ludwig Kienle und Simon Kessler von Waiblingen sowie Bernhard Noll von Untertürkheim, alle B. und Schiedsleute, schlichten einen Streit zwischen Johann Kungsbach, Lizentiat und Rat, Burkhard Stickel, Rentkammerrat, Johann Keller, Kastkeller, Hans Geyr, Wagenbieter, Jörg Grauer, Werkmeister, und Jakob Hofstetter, Vogt zu Cannstatt, als Anwälte Hz. Ulrichs, Klägers, eines-, und Wolf Schertlin, B. zu Cannstatt, als Beklagtem, anderenteils,wegen eines Wasserbaus, den Schertlin an seiner Wiese (unter Berg und ob Cannstatt gelegen) gemacht hat. Weil eine Behinderung und Stauung des Wasserablaufs von den beiden Berger Mühlen befürchtet wird, entscheiden die Schiedsleute nach Augenschein, 1. daß Schertlin den neuen Wasserbau an seiner Wiese wieder ganz entfernt, 2. daß er künftig nur bis zu den 5 von den Schiedsleuten gesetzten Marksteinen bauen darf, 3. daß der Herzog die ihm in dieser Streitsache entstandenen Unkosten selbst tragen soll, 4. daß Schertlin die Unterbringungskosten samt Verpflegung und Besoldung der 5 Schiedsleute und die ihm entstandenen sonstigen Unkosten selbst tragen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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