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Gräflich von Maldeghemsches Archiv Niederstotzingen (Bestand)
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Nachlässe, Verbands- und Familienarchive >> Verbands- und Familienarchive
1360-1943
Inhalt und Bewertung
Die Gräflich von Maldeghemsche Herrschaft in und um Niederstotzingen entstand erst im 19. Jahrhundert. Sie vereinigte verschiedene Rittergüter der Gegend mit jeweils eigener, teilweise weit zurückreichender Geschichte. 1809 erbte Joseph Alexander Graf von Maldeghem aus Brüssel den burgschlossischen und freihausischen Teil der Herrschaft Niederstotzingen von Karl Leopold von Stain, der ohne direkte Erben gestorben war. Auch die Stainschen Lehen konnten von den Grafen von Maldeghem nach deren Allodifikation 1821 aufgekauft werden. Der Anteil des Klosters Kaisheim an der Herrschaft Niederstotzingen war 1803 infolge Säkularisierung an das Königreich Bayern gefallen und später an das Königreich Württemberg gefallen; auch diesen Teil kaufte Karl Leopold Ludwig von Maldeghem 1830 auf. 1821 kaufte der Graf Karl Leopold Ludwig von Maldeghem die den Herren von Riedheim gehörende Herrschaft Stetten mit Lontal und Reuendorf mitsamt der Koppelgerichtsbarkeit Kaltenburg, 1833 die benachbarte Herrschaft Oberstotzingen, die seit 1661 den Herren von Ungelter gehört hatte. Mit den genannten Ankäufen konnte der Graf von Maldeghem seine Stellung in der Gegend um Niederstotzingen entscheidend ausbauen. Er verfügte jetzt über eine Gutsherrschaft, die die Stainschen, Riedheimischen und Ungelterischen Herrschaften zu einer Einheit zusammenfasste. Spätestens Anfang der 40er Jahre muss ein weiteres Gut in Bayern, nämlich Haslangkreit (Kr. Aichach-Friedberg), mit Zubehör erworben worden sein. 1866 kaufte er ein weiteres bayrisches Gut, das im Kreis Landsberg gelegene Igling. Außerdem besaßen die Maldeghems anscheinend noch aus ihrer belgischen Zeit das in Südbelgien gelegene Gut Wacken und das in Frankreich nahe der belgischen Grenze gelegene Gut Haybes.
Mit dem Zukauf benachbarter Herrschaften kamen mehrere Archive an die Maldeghems. Niederstotzingen selbst hatte mindestens zwei Archive aus der Stainschen Zeit. Da die Stainsche, die Riedheimische und die von Ungelterische Herrschaften, nun Maldeghemisch, benachbart lagen, war eine Zusammenlegung der Archive naheliegend.
Das Maldeghemsche Archiv des 19. Jahrhunderts war nach Ortspertinenzen gegliedert. Dieses Ordnungsprinzip zerstörte die unterschiedlichen Provenienzen (Stain, Riedheim und Ungelter) in der Regel nicht. Eine Ausnahme bildete das Niederstotzinger Teilarchiv, wo freihausische und burgschlossische, vielleicht auch kaisheimische Provenienzen vermengt wurden. Dieses Ortspertinenzenarchiv wurde mit der Zeit zunehmend mit Akten Maldeghemscher Provenienz angereichert. Die Akten der Rentenverwaltung, die nicht mehr ortsweise angelegt wurden, sondern die gesamte Gutsherrschaft umfassten, bildeten also eine Sondergruppe, die außerhalb des bestehenden (historischen) Archivs stand und hierin wegen ihrer anders gearteten Struktur auch nicht eingeordnet werden konnte. Die in den Außenbesitzungen, also in Haybes und Wacken, Igling und Haslangkreit, entstandenen Akten wie auch die dort möglicherweise verwahrten Archive sind mit einer Ausnahme (Igling) nicht nach Niederstotzingen gezogen worden. Das die genannten Güter betreffende Schriftgut hat fast ausnahmslos als Provenienz das Rentamt Niederstotzingen
Die fehlenden eigenen Möglichkeiten, das Archiv sachgerecht zu ordnen und zu betreuen war der Grund, im Juni 1987 das Gräflich Maldeghemsche Archiv Niederstotzingen dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart zu übergeben, 1988 wurde es durch das Land Baden-Württemberg angekauft.
Der vorliegende Bestand umfasst Material aus dem Zeitraum zwischen 1360 und 1943. Einige Bruchstücke reichen bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein. Es handelt sich ausschließlich um Material des Herrschaftsarchivs Niederstotzingen. Unterlagen aus dem Maldeghemschen Familienarchiv sind nicht enthalten.
Die größte Gruppe bilden die Akten; Bände und Urkunden wurden entsprechend dem Provenienzprinzip geordnet. Für die herausgezogenen Karten und Pläne wurde eine Sachgliederung gebildet.
1. Geschichte der Herrschaft und des Gutes Niederstotzingen: Die Gräflich von Maldeghemsche Herrschaft in und um Niederstotzingen entstand erst im 19. Jahrhundert. Sie vereinigte verschiedene Rittergüter der Gegend mit jeweils eigener, teilweise weit zurückreichender Geschichte. Die aus Flandern (Belgien) stammenden Grafen von Maldeghem fassten Anfang des 19. Jahrhunderts in Niederstotzingen Fuß. Karl Leopold vom Stain, der 1799 den burgschlossischen und freihausischen Teil der Herrschaft Niederstotzingen vereint hatte, war 1809 ohne direkte Erben gestorben. Als sein Neffe konnte Joseph Alexander Graf von Maldeghem aus Brüssel das Erbe für sich beanspruchen. Der aus Niederstotzingen, Bergenweiler und Riedhausen bestehende Allodialbesitz fiel zum großen Teil direkt an ihn. Einen anderen Teil erhielt zunächst die Schwester des Grafen Karl Leopold vom Stain. Nach deren Tod 1816 gelangte er ebenfalls an die Maldeghems. Die Stainschen Lehen fielen an die Linien Stain-Rechtenstein und Stain-Ichenhausen. Nach ihrer Allodifikation kaufte sie der Graf von Maldeghem, inzwischen der Sohn Joseph Alexanders, Karl Leopold Ludwig von Maldeghem, 1821 auf. Zur Herrschaft Niederstotzingen gehörte neben dem burgschlossischen und freihausischen Teil ein Anteil des Klosters Kaisheim. Er war 1803 infolge Säkularisierung an das Königreich Bayern gefallen und 1810 im Zuge eines Gebietsaustausches an der bayrisch-württembergischen Grenze an das Königreich Württemberg gekommen. Auch diesen Teil kaufte Karl Leopold Ludwig von Maldeghem 1830 auf. So war es erst dieses aus Flandern stammende Grafengeschlecht, dem es im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts gelang, die stark zersplitterte und auseinanderdriftende Stainsche Herrschaft Niederstotzingen wieder in einer Hand zu vereinen. 1821 kaufte der Graf Karl Leopold Ludwig von Maldeghem die den Herren von Riedheim gehörende Herrschaft Stetten mit Lontal und Reuendorf mitsamt der Koppelgerichtsbarkeit Kaltenburg. 1828 erwarb er das in der Nachbarschaft gelegene Gut Lindenau (Gemeinde Rammingen). Er stieß dieses aber 1833 - wohl zugunsten eines anderen Erwerbes - wieder ab. Denn 1833 kaufte er die benachbarte Herrschaft Oberstotzingen, die seit 1661 den Herren von Ungelter gehört hatte. Die Akten belegen für die 30er Jahres des 19. Jahrhunderts vielfältiges Interesse und zahlreiche Bemühungen für Ankäufe von Besitzungen und Rechten in dieser Gegend. Das Ziel, die neue Herrschaft möglichst gut zu arrondieren, ist klar erkennbar. Mit den genannten Ankäufen konnte der Graf von Maldeghem seine Stellung in der Gegend um Niederstotzingen entscheidend ausbauen. Er verfügte jetzt über eine Gutsherrschaft, die die Stainschen, Riedheimischen und Ungelterischen Herrschaften zu einer Einheit zusammenfasste. Nach dem bayrisch-württembergischen Grenzabgleich von 1810 lag der überwiegende Teil dieser Herrschaft im Königreich Württemberg. Nur einer der Orte, Riedhausen, gehörte zu Bayern. Spätestens Anfang der 40er Jahre muß ein weiteres Gut in Bayern, nämlich Haslangkreit (Kr. Aichach-Friedberg), mit Zubehör erworben worden sein. Die Ehrungen beispielsweise belegen, daß Graf Karl Ludwig Leopold im Spannungsfeld zwischen Bayern und Württemberg eher Verbindungen zum Königreich Bayern suchte. 1866 kaufte er ein weiteres bayrisches Gut, das im Kreis Landsberg gelegene Igling, auf dem er 1877 verstarb. Die Maldeghems verfügten im 19. Jahrhundert auch über nennenswerten Außenbesitz. Die Bezeichnung "Außenbesitz" orientiert sich allerdings am Raum um Niederstotzingen, der schließlich ihren Besitzmittelpunkt bildete. Anfangs verfügten sie über die Herrschaft Morawitz und Mittrow in Mähren, die Graf Karl Ludwig Leopold 1820 zugunsten von Erwerbungen in und um Niederstotzingen verkaufte. Außerdem besaßen die Maldeghems anscheinend noch aus ihrer belgischen Zeit das in Südbelgien gelegene Gut Wacken und das in Frankreich nahe der belgischen Grenze gelegene Gut Haybes. Erst 1862 wurde Wacken veräußert - anscheinend um genügend Kapital für den bevorstehenden Erwerb d es bayrischen Gutes Igling (1866) zu erhalten. 1871 wurde auch Haybes abgestoßen. Die Bestandteile der neuen Maldeghemschen Herrschaft hatten bisher kleinere Verwaltungen gehabt, die auf dem Amtmann (bei den Stainschen Herrschaften) oder auf Vögte (Ungelter, Riedheim: "Hausvogt") basierten. Diese lokalen Verwaltungen führte die Maldeghemsche Herrschaft nicht mehr fort. Sie schuf statt dessen eine umfassende und einheitliche zentrale Verwaltung in Niederstotzingen. Ihr, dem Rentamt Niederstotzingen, wurden bald alle Besitzungen unterstellt. Dem Rentamt stand der "Gräflich von Maldeghemsche Rentbeamte" vor. Seit etwa 1830 war dies Franz Anton Keller, später bis 1897 (sein Sohn?) Gustav Keller. 1897 trat Max Waldraff an die Verwaltungsspitze der Gutsherrschaft, zunächst als Domäneninspektor, später als "Gräflich von Maldeghemscher Domänendirektor". Die Außenbesitzungen wurden nicht von dem Niederstotzinger Rentbeamten, sondern von eigenen Verwaltungen versorgt. Mit den Verwaltungsangelegenheiten der Güter Wacken in Belgien und Haybes in Frankreich waren anscheinend die (Brüder?) Hoorickx aus Brüssel beauftragt. In regelmäßigen Abständen berichteten sie brieflich an den Grafen oder seine Verwaltung in Niederstotzingen, von dem sie auch schriftliche Anweisungen entgegennahmen. François Hoorickx wird einmal ausdrücklich als "administrateur des biens de Monsieur le Comte Charles de Maldeghem" bezeichnet. Igling in Bayern besaß in Fortsetzung der Gräflich von Spaur'schen Rentenverwaltung eine eigene "Rentenverwaltung" mit den Verwaltern Kerber und später Constantin Diener an der Spitze. Als "Rentenverwaltung" bezeichnete sich auch die lokale Verwaltung im bayrischen Haslangkreit. Sie hatte einen "Rentenverwalter" an der Spitze, Ende des 19. Jahrhunderts ein gewisser Blümlein. Beide Rentenverwaltungen berichteten in regelmäßigen Abständen an das Rentamt in Niederstotzingen bzw. an den Grafen Maldeghem und erhielten aus Niederstotzingen auch Weisungen.
2. Geschichte des Gräflich Maldeghemschen Archivs Niederstotzingen: Mit dem Zukauf benachbarter Herrschaften kamen mehrere Archive an die Maldeghems. Niederstotzingen selbst hatte mindestens zwei Archive aus der Stainschen Zeit. Ein Repertorium der freihausischen Registratur von 1751 ist noch erhalten (s. im Bestand Bü 3019 und 3020). Da die Stainsche, die Riedheimische und die von Ungelterische Herrschaften, nun Maldeghemisch, benachbart lagen, war eine Zusammenlegung der Archive naheliegend. Eine solche Zusammenfassung geht aus den Beschriftungen der älteren Akten zu Beginn der Maldeghemschen Zeit (etwa Mitte 19. Jahrhundert) hervor. Die Fachbodenschilder für die Regale sind noch erhalten (s. im Bestand Bü 2651-2654 und die Aufstellung im Anhang). Die Archivalien wurden entsprechend ihrer Lokatur signiert. Die Signatur bestand aus einer römischen Zahl für das Regal oder den Schrank ("Kasten"). Für das Fach wurden eine laufende Nummer (arabische Zahl) und für die Faszikel Großbuchstaben vorgesehen. Bei längeren Serien konnten die Buchstaben verdoppelt oder gar verdreifacht werden. Es wurde also gezählt A bis Z, AA bis ZZ und gegebenenfalls noch AAA bis ZZZ. Ein solches Signatursystem ist für diese Art von Archiven typisch. Die Verwahrung erfolgte, soweit das möglich war, in Sachzusammenhängen. So waren die Kästen I und II für Niederstotzingen vorgesehen. Kasten III enthielt Bergenweiler (Fächer 1 bis 12) sowie Stetten und Kaltenburg (Fächer 13 bis 20). Kasten IV barg das Archivgut zu Riedhausen. Über die Kästen V und VI ist wenig bekannt. Sicher ist, dass es sie gab. Anscheinend beinhalteten sie Oberstotzinger Betreffe. Es könnte noch einen siebten Kasten gegeben haben, ebenfalls mit Oberstotzinger Inhalt. Die beiden Kästen zu Niederstotzingen umfassten 30 Fächer, Kasten III und IV nur 20. Kasten V hatte mindestens 24 Fächer. Für die anderen Schränke ist der Umfang nicht bekannt. Das Maldeghemsche Archiv des 19. Jahrhunderts war demnach nach Ortspertinenzen gegliedert. Dieses Ordnungsprinzip zerstörte die unterschiedlichen Provenienzen (Stain, Riedheim und Ungelter) in der Regel nicht. Eine Ausnahme bildeten die Niederstotzinger Kästen (I und II), wo freihausische und burgschlossische, vielleicht auch kaisheimische Provenienzen vermengt wurden. Dieses Ortspertinenzenarchiv wurde mit der Zeit zunehmend mit Akten Maldeghemscher Provenienz angereichert. Die Fächer mit den Riedheimischen Akten zu Stetten und Kaltenburg erhielten beispielsweise ihren Zuwachs aus Maldeghemschen Provenienzen. Das war eine weitere Störung des Provenienzprinzips. Es entstand mit der Zeit eine Aktenschicht, die nicht mehr in das bestehende Schema passen konnte. Es waren die Akten der Rentenverwaltung, die nicht mehr ortsweise angelegt wurden, sondern die gesamte Gutsherrschaft umfaßten. Wurden etwa bis zur Jahrhundertmitte Akten nach Ortsbetreffen gebildet, also "Niederstotzingen: Waldungen", "Riedhausen: Waldungen", "Oberstotzingen: Waldungen" und "Stetten und Kaltenburg: Waldungen", so mußte im beginnenden 20. Jahrhundert entsprechend der umfassenden Verwaltung die Akte "Waldungen" heißen und alle Ortsbetreffe vereinen. Allenfalls einzelne Schriftstücke befassten sich noch mit bestimmten, örtlich spezifizierbaren Wäldern. Beispiele kann man sich für andere Tätigkeitsbereiche einer gutsherrschaftlichen Verwaltung leicht vorstellen. Solche Akten waren nicht mehr in die Archivordnung integrierbar. Sie sind auch gar nicht mehr in eine Ordnung gebracht worden. Die Aktendeckel enthalten keine Signaturen. Archiv- oder Registraturordnungen sind für diesen Teil nicht bekannt und auch unwahrscheinlich. Die Akten des späten 19. und des 20. Jahrhunderts bilden also eine Sondergruppe, die außerhalb des bestehenden (historischen) Archivs stand und hierin wegen ihrer anders gearteten Struktur auch nicht eingeordnet werden konnte. So klar sich anhand des vorgefundenen Materials nachweisen lässt, dass das Archiv in Niederstotzingen Material aus dem Riedheimischen Archiv in Stetten und dem von Ungelterisc hen Archiv in Oberstotzingen aufgenommen hat, so wenig ist noch zu klären, ob dies das gesamte Material war. Wahrscheinlicher scheint eine Auslese desjenigen Materials zu sein, das man zur Sicherung der eigenen Rechte zu brauchen glaubte. Die in den 8 Fächern des dritten Kastens verwahrten Unterlagen zu Stetten und Kaltenburg dürften kaum das gesamte Riedheimische Archiv umfassen. Es sind zum großen Teil dort Unterlagen verwahrt, die aus der Zeit nach 1821, also aus der Maldeghemschen Zeit, stammen. Die Verzeichnung des in Schloss Stetten verwahrten "Archivs" durch die Archivpflege im Jahr 1897 (im Bestand J 424 des Hauptstaatsarchivs) erweckt nicht den Eindruck, dass es sich dabei noch um das alte Riedheimische Archiv handelt. Eher sind unterschiedliche Archivalien hier vermengt ausgelagert worden. Auch im Schloss Oberstotzingen sind im 20. Jahrhundert Archivalien verwahrt worden. Anhand der Urkundenüberlieferung des Ungelterischen Archivs Oberstotzingen - nur 2 Urkunden dieser Provenienz sind noch (unter 3.04.) vorhanden - ist aufzeigbar, daß es zu Überlieferungsverlusten gekommen ist. Die in den Außenbesitzungen, also in Haybes und Wacken, Igling und Haslangkreit, entstandenen Akten wie auch die dort möglicherweise verwahrten Archive sind mit einer Ausnahme nicht nach Niederstotzingen gezogen worden. Die Ausnahme sind die Urkunden des Gutes Igling, die nach Niederstotzingen verlagert worden sind und die im vorliegenden Bestand verwahrt werden. Das die genannten Güter betreffende Schriftgut hat fast ausnahmslos als Provenienz das Rentamt Niederstotzingen. In Ausnahmefällen können einige wenige Akten anderer Provenienz von den Außenbesitzungen zur Bearbeitung nach Niederstotzingen geschickt, dort einbehalten worden sein und sich im Bestand befinden. Aktennotizen über die Archivpflege (Dienstakten) belegen, daß es zusätzlich zu diesem "Herrschaftsarchiv" ein Familienarchiv des Hauses Maldeghem gegeben hat. In den 50er Jahren wurde dieses im Schloss in der kleinen Bibliothek in etwa 30 verschließbaren Kästen aufbewahrt. Es habe mit den ältesten Urkunden bis ins 11. Jahrhundert zurückgereicht und vor allem die frühe, also belgische Geschichte des Hauses Maldeghem dokumentiert. Mit einem handgeschriebenen französischen Verzeichnis sei sein Inhalt relativ oberflächlich erfaßt gewesen. Sachlich wie auch räumlich ist dieses wichtige Archiv aber immer von dem Archiv der Herrschaft Niederstotzingen getrennt geblieben. Die Umlagerungen innerhalb der Maldeghemschen Schlösser, die Auslagerungen im Zweiten Weltkrieg, unsachgemäße Benutzung wie auch das Fehlen einer Fachkraft zur Betreuung bewirkten einen zunehmenden Zerfall der Ordnung des Niederstotzinger Archivs. Aktennotizen über den archivpflegerischen Besuch staatlicher Archivare in Niederstotzingen enthalten immer wieder Klagen über die mangelhafte Ordnung des Archivs. Die fehlende eigenen Möglichkeiten, das Archiv sachgerecht zu ordnen und zu betreuen war der Grund, im Juni 1987 das Gräflich Maldeghemsche Archiv Niederstotzingen dem Hauptstaatsarchiv Stuttgart als Depositum zu übergeben. Bei dieser Gelegenheit wurden die Akten, die Bände und auch einige Urkunden nach Stuttgart verlagert. Im Juli des folgenden Jahres wurde das gesamte Archiv zusammen mit weiteren Nachträgen (hauptsächlich Urkunden) durch das Land Baden-Württemberg aufgekauft. Anläßlich der Eigentumsübertragung erhielt der Bestand die Signatur Q 3/31. Literatur zur Geschichte und Archivgeschichte der Herrschaften in Niederstotzingen und Umgebung: Reinhard H. Seitz, Einleitung, in: Die Urkunden des Schlossarchivs Bächingen a. d. Brenz, Augsburg 1981.
3. Bearbeitung des Bestandes: Der vorliegende Bestand umfasst Material aus dem Zeitraum zwischen 1360 und 1943. Einige Bruchstücke reichen bis in die 50er Jahre des 20. Jahrhunderts hinein. Es handelt sich ausschließlich um Material des Herrschaftsarchivs Niederstotzingen. Unterlagen aus dem Maldeghemschen Familienarchiv sind nicht enthalten. Aus den genannten Gründen war das Gräflich Maldeghemsche Archiv Niederstotzingen bis zu seiner Verlagerung nach Stuttgart stark in Unordnung geraten. Die Unordnung erstreckte sich auch auf einzelne Büschel, die völlig sachfremde Einsprengsel enthalten konnten. Bei der Bearbeitung des Maldeghemschen Archivs zeigte sich sehr bald, dass die sonst übliche und sinnvolle Wiederherstellung der alten Ordnung nicht realisierbar war. Die Darstellung der Geschichte dieses Archivs zeigte bereits, dass es eine das gesamte Material umfassende Ordnung nie gegeben hat. Eine Eingliederung der späteren Registraturschicht (die übrigens selbst nie geordnet gewesen war) in die ältere Archivschicht mußte wegen der gegensätzlichen Aktenstruktur scheitern. Eine neue Ordnung erst kann die Probleme lösen. Sie sollte aber andererseits die alten Strukturen soweit wie möglich bewahren. Die gefundene neue Ordnung unterscheidet auf der höchsten Gliederungsebene strikt nach Archivalientyp. Die alte Archivordnung um die Mitte des 19. Jahrhunderts hatte noch die Urkunden bei den Akten verwahrt und auch die Bände häufig in die Fächer zu den Akten gelegt. Der Grund für die strikte Trennung von Akten, Bänden, Urkunden sowie Karten und Plänen liegt in der unterschiedlichen Lagerung. Akten werden anders magaziniert als Bände, Urkunden und Karten und Pläne. Die größte Gruppe bilden die Akten. Sie wurden aufgeteilt in die früheren Ortsbetreffe bzw. die späteren allgemeinen, also alle Orte der Maldeghemschen Herrschaft umspannenden Akten. Die Ortsbetreffakten, die bis 1900 laufen können, in Einzelfälle auch darüber hinaus, wurden analog der Ordnung von um 1850 provenienz-ortspertinenzmäßig geordnet. Hier bestehen oft noch Parallelen zu der alten Ordnung, wie man an den Altsignaturen ablesen kann. Für Haslangkreit und Igling wurden eigene Gruppen angelegt. Für Haybes und Wacken konsequenterweise auch, obgleich diese Akten damals im zweiten, Niederstotzingen betreffenden Kasten eingegliedert waren. Die Akten der beiden Kästen zu Niederstotzingen mußten danach unterschieden und neu eingeordnet werden, ob sie die Herrschaft insgesamt meinten oder nur den Ort. Die allgemeinen Akten des Rentamtes Niederstotzingen wurden zu einer Gruppe formiert und endlich in eine Sachordnung eingebunden. Die gefundene Gliederung soll die vorarchivische Struktur so gut wie möglich wahren. Sie korrigiert aber auch Falscheinordnungen und heute nicht mehr nachvollziehbare Einordnungen. Bände und Urkunden wurden entsprechend dem Provenienzprinzip geordnet. Bei den Urkunden blieb eine Gruppe von Urkunden, die nicht provenienzmäßig zu bestimmen war. Für die herausgezogenen Karten und Pläne mußte eine Sachgliederung gebildet werden. Zu bearbeiten war in großem Umfang auch Schriftgut, dessen Aktenzusammenhang verloren gegangen war. Im Zuge der wachsenden Unordnung des Archivs haben Aktenfaszikel in nennenswertem Umfang ihre Umschläge verloren. Hinzu kommen noch die "Selekte" aus wichtigen Schriftstücken, die durch den Bearbeiter der Ortsgeschichte Niederstotzingens gebildet und über einen längeren Zeitraum dem Archiv entfremdet worden waren. Dem ursprünglichen Sachzusammenhang wurden sie so entzogen. Dieses Material wurde so gut es ging wieder formiert und verzeichnet. Rechnungsbelege konnten vielfach als Serie wiederhergestellt werden. Lediglich im Umfang von 0,2 lfd. m mußte Schriftgut (häufig Rechnungsbelege) kassiert werden, da der Ursprungszusammenhang nicht mehr rekonstruierbar war. Die Verzeichnung des umfangreichen Bestandes begann im Frühjahr 1989 durch den Unterzeichnenden und konnte erst im September 2000 abgeschlossen werden. Die Versetzung de s Unterzeichnenden nach Neuenstein verzögerte die Bearbeitung des Bestands. Die Mitwirkung anderer bei diesem Unterfangen ist zu würdigen. Im Rahmen ihrer Referendarausbildung beteiligten sich die Referendare Dr. Treffeisen, Dr. Mörz und Dr. Müller 1989 an der Aktenverzeichnung. Bei der Ordnung der Bände halfen im Frühjahr 1994 die Anwärterinnen Carola König und Heike Sartorius. Die Verzeichnung der Karten und Pläne übernahm 1994 Archivinspektor Eberhard Merk. Die Erschließung der meisten (etwa 150) Urkunden basiert auf Kurzregesten, die Archivdirektor Dr. Joachim Fischer (möglicherweise mit Hilfe der Referendare des 22. Kurses) 1988 anläßlich eines möglichen separaten Ankaufs dieser Urkunden angefertigt hat. Frau Heide Heinert erfasste die handschriftlichen Titelaufnahmen mit dem Archivprogramm MIDOSA 95, Regina Keyler besorgte die Endredaktion. Der Bestand umfaßt mit 2695 Aktenbüschel, 194 Urkunden, 588 Bände und 29 Karten oder Pläne insgesamt 65,4 lfd. m. Neuenstein, im September 2000 Dr. Schiffer
Anhang: Wortlaut der Fachbodenschilder des alten Niederstotzinger Archivs (um 1850): I.Kasten: Niederstotzingen 01Guts-Bestandteile nemlich Taxationen und Ertragsberechnungen 03.??? 04.Cultivierungen, Güterbeschreibungen und Grund(?)risse 05.Güterbeschriebe und Verpachtungen 06.Waid- und Zutrieb Differentien 08.Jus patronatus (und den Pfarr=Zehenten [von anderer Hand]) 09.Jus patronatus und sonstige die Kirche, Parreyen, Schul und Mößner=Dienste btfd. 11.Belehnungen 12.Jagd=Wesen (von anderer Hand: mehr Fach 28) 13.Verordnungen in Forst-Waid-Sachen, Waidvergehen von Sontheimern, (Beein-) trächtigungen von letzteren 16.Schuld und Gannt=Acta 17.Criminal=Acta (und Cassenwesen [von anderer Hand]) 19.Bau=Acta, Meublierung des Schlosses und Inventarien über samtl. herrschaftl. Mobilien 21.Kriegs und Quartiers=Kosten sowie die Franzosenschuld de 1796 btfd. 22.Steuer=Sachen und Kriegs und Quartiers=Kosten 23.Steuer=Wesen btrf. 24.Steuer=Wesen 26.Capital Aufnahmen und Ablösungen, Abgebrannte pp btfd 28.Das Jagd=Wesen, Bürgerannahmen, Heimaths=Verhältnisse, Heu-raths Consense, Privilegien btfd. 29.Auswärtige Verhältnisse II.Kasten: Niederstotzingen 01.Process=Acta wegen des verkauften FideiCommiss=Guts von Niederstotzingen 02.Veräusserung des FideiCommiß-Guts , Process-Acta desselbigen aufgehobenen FideiComiss Verbands u. wegen der Steinschen Stiftungs=Administration 03.Güter=Besitz, Ergreifungen (?) desfalls. Differentien, Kauf und andere Verträge 04.Genealogie, Wappen u. Ahnen=Probe der Gutsbesitzer 05.Diplome über Militair=Chargen, Privilegien, Standes=Er-höhungen, Wappen u. Ordens=Verleihungen u. Stifts=Aufnahmen 06.Ehe=Verträge, Verzichts=Urkunden auf Heuraths=Güter, Erb-schafts=Sachen pp 07.Erbschafts=Sachen der Guts=Besitzer btrf. 08.Erbschafts=Sachen der Guts=Besitzer 09.Vormundschafts=Wesen btfd. (von anderer Hand: Famille v. Stain) 10.Die Geschichte u. Beschreibung von Niederstotzingen, Bergen-weiler, Stetten und Zugehörde 11.Adeliche=staatsrechtliche u. staatsbürgerl. Verhältnisse btfd. 12.Bürgermeister= u. Holz=Rechnungen nebst Beilagen de 1807/10 - 1821/26, 1765-1823 13.Amts=Rechnungen, burgschloß. u. freihauß.Antheils nebst Bei-lagen de 1802-1824 15.Verträge über Gerichtsbarkeit, forstei. Rechte, Ausübung des Gottesdiensts, Waidbesuche 16.Lagerbücher u. Auszug aus dem Amtsgrundbuch von Langenau 17.Umgelts=Entschädigung und Aekerich Klauben 18.Revenüen von Gütern in freieigener Benutzung 21.Zehent=Acta 22.Grundgebühren=Ansatz und neuerbaute Gebäude 24.Verkaufte Güter und Gefälle 25.Eingezogene fremde u. wiederabgegebene Gelter 26.Dienst=Besetzungen, Instructionen und Einkommen 27.Baukosten III.Kasten: Bergenweiler, Stetten und Kaltenburg ad I. von Fach 1 ad 12 ad II. von Fach 13 ad 20 01.Haupt-Bestandtheile der Herrschaft 02.Grenz=Beschreibungen, Grund-Risse, Cultivierungen u. Grundbirnbettvertheilung 03.Waid=Sachen, Fisch=Wasser u. Aeker auf Hermaringer Markung btfd. 04.Besetzung der Pfarrey, Dienst-Einkommen, Ausübung des Gottesdiensts u. das Jagd Wesen btrf. 05.Schuld und Gannt Acta, Policei Wesen, Inventuren, Eheverträge u. Theilungen und Steuersachen 06.Auswärtige Verhältnisse 09.Rechte u. Gerechtigkeiten, Verpachtungen über Gebäude, Grundstücke, Schaafwaide u. Fischwasser 10.Revenüen von Lehen u. Zinns=Gütern, Zehenten u. Grund Abgaben auf neuerbaute Häusser 12.Lasten auf Weege u. Steege, Wasserbauten und Dienstbesetzungen 13.Beschreibung der Herrschaft, Grenz=Beschreibungen, Grund=Risse und Waid=Sachen 14.Ius Patronatus, Jagd=Wesen, Belehnungen, Schuld und Gannt=Acta 17.Rechnungs=Beilagen und Revisions=Bemerkungen von 1808-13 19.Lasten neml. Taxe von Conce ssionen zu Tanz=Musiken, Dienstbesetzungen, Baukosten, Zehenten IV.Kasten: Riedhausen 01.Beschreibung der Herrschaft, Grenz=Beschreibungen und Grund=Risse 02.Cultivierungen, Waid=Sachen und Vieh=Beschriebe 04.Territorial=Jurisdictions= und Servituts=Differentien 05.Vormundschafts=Rechnungen, Schuld u. Gannt=Acta, Verheurathungs-Consense pp 06.Inventuren und Theilungen 09.Grund-Verträge über das Rittergut pp 12.Revenüen, Fischen u. Krebsen, Häusser u. Güter=Verpachtungen, Lehen u. Zinns=Güter, Zehnten 13.Lasten auf Weege, Steege, Gräben und dißfalsige Differentien Nachlässe 18. Fach (anderer Typ von Schild) Nicht vorhanden sind die Fachbodenschilder für Kasten V (mindestens bis Fach 24), VI und wahrscheinlich auch VII, alles zu Oberstotzingen
194 Urkunden, 2486 Büschel, 289 Bände, 29 Karten
Bestand
Reinhard H. Seitz, Einleitung, in: Die Urkunden des Schlossarchivs Bächingen a. d. Brenz, Augsburg 1981.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.