Hans Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Jakob Hennenberger, Bürger zu Bischofsheim, und seine Ehefrau Barbara dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für die Heiligen des Bischofsheimer Gerichts 1 Pfund 4 Schillinge jährlichen Zinses von 24 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.