Papst Alexander VI. beauftragt den Dompropst und den Propst zu St. German und Moritz in Speyer unter wörtlicher Inserierung eines Dekrets Papst Pauls II. von 1465 Mai 12, die Bitte des Kaplans am St. Margarethen-Altar zu Kürnbach, einen Zehnt seiner Pfründe zu Ittlingen in der Wormser Diözese verkaufen zu dürfen, zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.