Burkhard Kramich, Dr. der Medizin aus Giengen, und Johann Vetter, Priester des Konstanzer Bistums, wegen Schatzgräberei zu Kirchheim gef., jedoch auf ihre und anderer Bitten der Bestrafung überhoben und freigelassen, geloben eidlich, unverzüglich das Land Württemberg zu verlassen, es unerlaubt nicht wieder, schwören U. und verzichten auf die Rückforderung der ihnen im Gefängnis abgenommenen Bücher, Zepter [?] u.a.m. Die beiden A. hatten zu Weilheim am Michelsberg und auf dem Burgstall Teck heimlich und ohne Wissen der Regierung des Fürstentums Württemberg "cum Nigromansia" Schatz gegraben, welches sonderheitlich dem Johann Vetter als einem Priester, als auch einem jeden Christenmenschen bei seiner Seelen Seligkeit nach göttlicher und christlicher Ordnung verboten ist.