Papst Gregor IX. hält die Prälaten an, von den Gütern des Deutschen Ordens nichts für sich zu beanspruchen und sich mit dem vierten Teil der Begräbnisvermächtnisse zu begnügen, wobei Pferde und Waffen nicht einbezogen werden dürfen; die geistlichen Brüder dürfen Anträge auf Begräbnis beim Deutschen Orden entgegennehmen (Si diIigenter attenditis).