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Graf Eberhard, genannt Schärer, von Tübingen gibt im Anschluss an den Verkauf des Fronhofs in Tübingen (Tüwingen) dem Kloster Bebenhausen noch verschiedene weitere Zusicherungen, so hinsichtlich der Personen, an welche er andere Güter in Zukunft verkaufen darf, des Kaufpreises für den erst vor kurzem ihm vom Kloster abgekauften Fronhof in Weil im Schönbuch (Schaienbuch), welchen das Kloster unter Umständen nicht an ihn zu bezahlen haben solle, der Gewährleistung für das dem Kloster verkaufte Dorf Reusten (Rusten), der Überlassung eines Hofs innerhalb der Mauern Tübingens (Tüwingens) an das Kloster, frei von allen Abgaben und Steuern etc.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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