Eberhard v. Eppstein (Eppe-), Herr zu Königstein, und seine Frau Anna v. Nassau (-auw) bekunden, daß sie dem in 'Nydderwißel' ansässigen Heinrich Schmidt (Smydt) und seiner Frau Katherine, ihren Erben oder wem dieser Brief dann gehört für 100 G Butzbacher Währung eine Gülte 6 G Geld derselben Währung verkauft haben, die sie ihnen jährlich an Cantate von ihrem Teil des Zolls zu Butzbach bezahlen wollen; erhalten sie das Geld nicht vom Butzbacher Zoll, soll ihr dortiger Keller sie aus anderen Gütern ihrer Kellerei bezahlen. Der Rückkauf der Gülte ist ihnen zugesichert.