Jerg Weber aus Grötzingen, unter dem Verdacht der Ketzerei (Sodomie) mit seinem Stutpferde zu Nürtingen gef. und dortselbst vom Nachrichter peinlich befragt, jedoch infolge des Beharrens auf seiner Unschuld bei dem peinlichen Verhör und auf Bitten seiner Freunde wieder freigelassen mit der Auflage, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, ferner keinen Grund zu Argwohn mehr zu geben, sich auch für den Fall, dass er künftig wegen dieser Tat peinlich oder rechtlich belangt würde, dem Recht zu stellen und endlich für 100 fl Bürgschaft und Caution zu leisten, gelobt unter Eid, diesen Artikeln nachzukommen und schwört U., von der aber Martin Maurer aus Grötzingen, sein Ankläger, ausdrücklich ausgenommen wird; doch soll Weber gegen ihn auch nur gerichtlich vorgehen. Bürgen (um 100 fl): die ehrsamen und ehrbaren Ulrich Mayer, Michael Mayer, Hans Raupp und Hans Riecker, alle aus Grötzingen.