Suchergebnisse
  • -5 von 3.965

Ku(e)ncz vom Egloffstain, Landrichter von Amberg ((1)) gibt anstelle des Kurfürst Ludwig IV. v.d. Pfalz in der Klage der Peters Harderin aus Veldorff ((2)) gegen Steffan Rottel aus Hohenburgk ((3)), Heincz Hoffman aus Amberg u. Hanns Strobel aus Ronspach ((4)) wegen eines Zehnten in Ransbach, den früher [Konrad] Strobel [aus Ransbach] innehatte, u. von dem die Kläger behauptet, sie hätte ihn als mütterliches Erbe erworben u. könne darüber auch einen Lehenbrief von König [Christoph III.] von Tenmarckt ((5)) vorweisen, wohingegen die Beklagten behaupten, sie hätten zwei Drittel des strittigen Zehnten von den Vorbesitzern, Conrad Strobel u. Ffridrich Strobel, erworben, worüber sie ebenfalls Lehenbriefe des genannten König von Dänemark u. des Peter Kottenawer inne hätten, zunächst Gerichtsbrief auf Überweisung der Angelegenheit an die zuständigen Lehenherren, Albrecht Mu(e)rher als Viztum des König von Dänemark u. Peter Kottenauer, um nach Verlesung eines von genannten Viztum ausgestellten Lehengerichtsbriefes ((6)) zugunsten der Beklagten zu urteilen. S: Landgericht Amberg. A: Egloffstein, Familie von: Konrad \ Landrichter von Amberg

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...