Johann Junginger von Osterstetten [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] bekennt: Am 7. Juli 1716 wurde ihm von dem verstorbenen Ratsherren Ferdinand Besserer und der inzwischen ebenfalls verstorbenen Witwe des Johann Ferdinand Herwart Katharina geborene Besserer ihr oberer Hof in Osterstetten, den zuvor sein verstorbener Vater Johann Junginger bewirtschaftet hat, auf Lebenszeit verliehen. Dazu gehören Haus, Hofstatt, Städel und Gärten im Dorf, ungefähr 90 Jauchert Äcker, 7,5 Tagwerk Mahd und 4 Jauchert Brennholz, das er nur für seinen Eigenbedarf verwenden darf. Er hat sich dabei verpflichtet, den Hof in gutem Kulturzustand zu halten und nichts von seinen Zugehörungen zu verpfänden oder zu verkaufen. Nach dem Tod seiner bisherigen Lehenherren wurde diese Verleihung nun von den neuen Lehenherren Markus Philipp Besserer dem Älteren, Adolf Friedrich Schad von Mittelbiberach [Lkr. Biberach] und Markus Philipp Krafft für sich sowie im Namen ihrer Ehefrau und der Witwe des Matthäus Philipp Schad Katharina Elisabeth geborene Besserer erneuert. Er hat ihnen von dem Hof jedes Jahr 55 Imi Fesen, 33 Imi Hafer und 6 Imi Roggen Ulmer Maß, 32 Schilling Heugeld, 2 Fastnachtshühner, 200 Eier, 6 Hühner, 1 Gans und 8 Pfund gut gehechelten Flachs nach Ulm zu liefern. Da aber die Abgaben im Vergleich zu der Verleihung 1716 erheblich vermindert wurden, steht den neuen Lehenherren das Recht zu, diese wieder auf den alten Stand zu erhöhen, sofern der Hof dies trägt. Auch hat er von den Hofgütern den üblichen Zehnt abzuliefern, dem Mesner in Bernstadt [Alb-Donau-Kreis] jedes Jahr 5 Viertel Hafer und 6 Viertel Fesen zu geben und für die Mahd im Langenauer Ried das übliche Wassergeld zu entrichten. Die auf dem Hof benötigten Zäune hat er mit seinem Gesinde zu errichten, wofür ihm aber die Lehenherren das benötigte Holz liefern lassen. Auch hat er ihnen jedes Jahr 100 Schaub Roggenstroh und 4 Tagwerk Haferstroh zu liefern und in den Obstgarten bei ihrem Burgstall in Osterstetten 1 Fuder Mist zu fahren. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben, unsachgemäßer Bewirtschaftung und nach seinem Tod fällt der Hof wieder an die Lehenherren zurück. Für die Verleihung hat er ein Bestandgeld in Höhe von 300 Gulden zu entrichten. Davon sind 200 Gulden sofort bar zu bezahlen, die restlichen 100 Gulden innerhalb der kommenden zehn Jahre in jährlichen Raten zu 10 Gulden. Hinsichtlich seiner Mutter wird vereinbart, dass diese auf dem Hof bleiben kann. Er soll für sie jährlich 0,5 Imi Lein, die sie ihm geben wird, aussäen und sie auf dem Hof mit Essen und allem Lebensnotwendigen versorgen. Dafür soll sie ihm, soweit es ihr möglich ist, bei der Hausarbeit auf dem Hof zur Hand gehen. Will seine Mutter dagegen den Hof verlassen, dann hat er ihr auf Lebenszeit, solange sie im Witwenstand verbleibt, jedes Jahr 6 Muth Roggen, 4 Muth Kernen, 12 Pfund Schmalz und 20 Eier zu geben und für sie 2 Muth Lein, die sie ihm geben soll, auszusäen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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