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Die Herrschaft Württemberg und die Neuneckschen Untertanen zu Cresbach schließen einen Vertrag, betr. ein zum Weiler Wald (Weilerwald) gehöriges Stück Waldes "im Kernholz" genannt sowie Steinsetzung zwischen Cresbach und dem Weiler Wald.
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Die Herrschaft Württemberg und die Neuneckschen Untertanen zu Cresbach schließen einen Vertrag, betr. ein zum Weiler Wald (Weilerwald) gehöriges Stück Waldes "im Kernholz" genannt sowie Steinsetzung zwischen Cresbach und dem Weiler Wald.