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König Heinrich nimmt das Zisterzienserkloster Maulbronn in der Diözese Speyer mit allen Gütern und Personen in seinen besonderen Schutz, verbietet Belästigungen und befiehlt den Schultheißen und seinen anderen Amtsleuten, den Brüdern bei Zuwiderhandlungen mit Rat und Hilfe bis zur Wiedergutmachung beizustehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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