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Hinrick, Propst, Johannes, Prior, u. gemeine Conventspersonen des Klosters St Ludgers vor Helmstidden bekennen und bezeugen, daß ihr lieber Herr Anthonius, v. G. Gn. Abt der freien Stifte St. Ludgers (in) Werden u. Helmstedt mit Genehmigung des Priors, Kellners u. gemeinen Convents zu Werden, angesehen den großen Schaden, welchen Sie im Jahre zuvor (jairlinck) von Wetters halben gelitten, u. die großen Schäden, worin sie überdies gewesen, um ihnen zu Hülfe zu kommen, ihnen 150 Goldene Rhein. Gulden unter dem Vorwort u. Vorbescheid zugewandt habe, daß, falls sie von der Observacien u. Reformacien abtreten u. nicht nach der Regel u. den Ceremonien leben würden, sie sothane## Gulden, womit sie ihre Schuld bezahlt, auf Anfordern des derzeitigen Abts u. Werdenschen Convents ohne Widerrede sofort zurückzuzahlen verpflichtet sein sollen. - Ghegeven in dem jare unses hern als men scrifft 1491 up den achtendach unses hern hemelfart (19 Mai.) - (Mit dem angehängten zerbrochenen Siegel des Convents zu Helmstedt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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