Hinrick, Propst, Johannes, Prior, u. gemeine Conventspersonen des
Klosters St Ludgers vor Helmstidden bekennen und bezeugen, daß ihr lieber
Herr Anthonius, v. G. Gn. Abt der freien Stifte St. Ludgers (in) Werden u.
Helmstedt mit Genehmigung des Priors, Kellners u. gemeinen Convents zu
Werden, angesehen den großen Schaden, welchen Sie im Jahre zuvor (jairlinck)
von Wetters halben gelitten, u. die großen Schäden, worin sie überdies
gewesen, um ihnen zu Hülfe zu kommen, ihnen 150 Goldene Rhein. Gulden unter
dem Vorwort u. Vorbescheid zugewandt habe, daß, falls sie von der
Observacien u. Reformacien abtreten u. nicht nach der Regel u. den
Ceremonien leben würden, sie sothane## Gulden, womit sie ihre Schuld
bezahlt, auf Anfordern des derzeitigen Abts u. Werdenschen Convents ohne
Widerrede sofort zurückzuzahlen verpflichtet sein sollen. - Ghegeven in dem
jare unses hern als men scrifft 1491 up den achtendach unses hern hemelfart
(19 Mai.) - (Mit dem angehängten zerbrochenen Siegel des Convents zu
Helmstedt.)