Kaiser Karl trifft Bestimmungen zur Aufrechterhaltung des Friedens zwischen den Grafen Eberhard und Ulrich von Württemberg und den Reichsstädten unter der Alb, wobei er unter anderem gebietet, die Grafen sollen in Klöstern oder ihren Höfen zu Esslingen keine Rosse einstellen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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