Klage wegen schwerer Verleumdungen, die dem Hauptgericht Jülich von 1600 bis 1601 als Anklage übergebene Schriften des Beklagten enthielten. Dem Kläger war zuvor vorgeworfen worden, den katholischen Glauben zweier jül. Herzoginnen bezweifelt und die Führung der Amtsgeschäfte bei der fürstlichen Rechenkammer vernachlässigt zu haben. Er beklagt sich, daß ihm deswegen die Verwaltung des Hauses und Amtes Jülich wie auch aller anderen fürstlichen Ämter entzogen wurde. Außerdem verweist der Kläger darauf, daß nach seinem Freispruch 1602 am RKG eine Appellation beantragt wurde. Er verlangt den Widerruf der Verleumdungen und eine Entschädigung von 50000 Goldgulden. Nach der 1605 erfolgten Übergabe weiterer, von dem Kläger als Schmähschriften bezeichneter Aktenstücke an das RKG und der Arrestierung eines für ihn tätigen Dieners in Jülich erwirkt er 1606 einen zweiten Injurienprozeß am RKG. Er verwahrt sich dort gegen den Vorwurf, den Glauben der Herzogin Antonetta von Jülich, Kleve und Berg an die katholische Religion in Zweifel gezogen zu haben und bei seinem Abzug von der Festung Jülich dem Fürsten gehörende Sachen mitgenommen zu haben. Die von dem Kläger geforderte Entschädigung beträgt 80000 Goldgulden. Der Beklagte bestreitet die Zuständigkeit des RKG für dieses Verfahren.