Polizeiliche Maßregeln in betreffder in ihre Heimat zurückkehrenden französischen Soldaten. (Kreis Krefeld) (Beschluß des Gouvernementskommissars vom 16. Aug. 1814); weitere Listen: Kreis Lüttich; Nachweise der aus französischen Kriegsdiensten noch nicht zurückgekehrten Soldaten aus dem Kreis Prüm; ohne und mit Abschied Zurückgekehrte aus dem Kreis Verviers, noch nicht Zurückgekehrte aus dem Kreis Verviers; Kreis Huy: Soldaten, die ihren Sold reklamieren, die ihren Abschied reklamieren; namentliche Liste der im Kanton Weiden lebenden vormaligen Soldaten der Infanterie und der Kavallerie; Liste der aus französischen Militärdiensten noch nicht zurückgekehrten hiesigen Eingeborenen (entspricht Rhein– und Moseldepartement); Kreis Aachen: Verzeichnis der während dem Monat Oktober [1814] aus franz. Kriegsdiensten zurückgekehrten Soldaten; Unterlagen betr. einzelne Soldaten.