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Hildegard von Witten, Äbtissin, Eustennia von Maltitz (Malticz), Priorin, Jutta von Eilenburg (Ylbirg), Cellerarin (kellnerin) und die Ältesten des Klosters Mühlberg (Mulberg) bekennen, dass ihr Propst Jakob Hartmann (Jacoff Hartman) von Luckau (Luckow) die oberste Mühle zu Klingenhain samt der dazu gehörigen halben Hufe und des Gartens mit seinem Geld von Hans Kolczewicz, Oschatzer Bürger, und Hannes Herman dem Jüngeren, Müller zu Klingenhain, für das Kloster erkauft habe. Statt der von gedachter Mühle ehemals dem Kloster zu entrichten gewesener 7 Schilling Groschen und 2 Groschen soll nun der jedesmalige Besitzer demselben fünf Malter Roggen (korn) nach Mühlberger Maß jährlich entrichten, welche die Äbtissin zu verkaufen und das daraus gelöste Geld den Priestern zu entrichten hat, die für gedachten Propst und dessen Bruder Johannes, ehemals Pfarrer zu Kaulenwitz [bisher nicht eindeutig identifiziert, vielleicht Calbitz], und dessen Eltern Seelmessen lesen. So lange der Propst lebt, sollen die fünf Malter Korn ihm verbleiben, auch nach seinem Tod 15 Scheffel Korn auf dessen Schwester Elze fallen. Der Klingenhainer Müller soll ohne Hofarbeit und Zins sitzen. Für die 7 Schilling und 2 Groschen Zins und nun erwähnte Hofarbeit haben der gedachte Propst und sein Bruder Johannes dem Kloster Mühlberg 2 Schock Groschen Zins im Dorf Außig (Usk) als Entschädigung gekauft.

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Sächsisches Staatsarchiv
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