Diderick, v. G. Gn. bestätigter Abt von Kaiserl. Gewalt u. Macht
wegen in den freien Stiften Werden und Helmstede, Anthonius, Prior, u.
gemeines Capitel zu Werden bekennen, daß Sie, mit Genehmigung der Väter,
Prälaten u. Herren der Union von Bursfelde, dem Propst u. Capitel von St.
Ludgeri vor Helmstedt, in Berücksichtigung der vom Abt Conrad von Gleichen
durch seinen 4 Jahre langen, seiner Einführung in Helmstedt vorhergegangenen
Aufenthalt in ihrem Kloster ihnen verursachten u. jährlich fast
unerschwingliche Zinszahlungen nach sich ziehenden Ausgaben von fast 3000
Gulden, u. der deshalb auf ihnen lastenden Noth, den größesten Womrstedter
Zehnten, welchen der Abt Conrad ihnen, jener Ausgaben wegen, bereits 1460
auf 36 Jahr verpfändet, u. nachdem sie zuletzt noch ihm 100 Gulden gezahlt,
um den von ihm beabsichtigten gänzlichen Verkauf desselben an den Abt
Bertold zu St. Egidien in Braunschweig zu hintertreiben, ihnen nebst dem
darüber u. über die Zehnten von Baslove und Zedorpe vor 530 Jahren
ausgestellten, von ihnen jetzt vorgezeigten Privilegien Kaiser Otto's (Nr. 1
dies. Rep.) überlassen, für immer übergeben haben; jedoch nur unter der
Bedingung, daß sie nicht von der Reformation u. Union von Bursfelde
abfallen, oder das Kloster nicht durch Krieg oder in anderer Weise ganz
zerstreut oder vernichtet werde; u. wird noch festgesetzt, daß der Abt
künftig höchstens 2 Mal im Jahre mit 4 oder 5 Dienern und Pferden das
Kloster besuchen u. daselbst auf dessen Kosten leben, ferner das Kloster zu
Helmstedt sich weder der geistlichen u. weltlichen Lehngüter u. Lehen des
Abts, noch der, nach wie vor durch einen Amtmann zu verwaltenden Abteigüter,
soweit ihm solche nicht besonders eingeräumt seien, unterwinde, u.
ebensowenig, als der Abt die Güter u. Renten des Klosters, so lange es der
Bursfelder Union treu bleibe, verkaufen, versetzten oder verbringen dürfe,
seinerseits ohne des Abts u. der Unions-Vorsitzenden Genehmigung solches
thun solle. - Gegheven in dem jair unses heren 1482 up dach sancti Egidii
des heylighen Abtz (1 Sept.) - (Mit den angehängten Siegeln des Abts und des
Werdenschen Capitels.)