Clemens V. bewilligt dem Abt von Weingarten die Befugnis, Mönchen und Konversen Absolution zu erteilen, die wegen Straftaten und Ungehorsams exkommuniziert worden waren, und ihr Vermögen einzuziehen. Schwere Fälle behält sich der Aussteller vor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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