Hans Fuchs, seßhaft zu Altbulach, wegen unzüchtigen Umgangs mit seiner Stieftochter Anna zu Wildberg gef., auf herzogl. Befehl von Matthäus Heller, Keller zu Wildberg, peinlich angeklagt und (vom Stadtgericht) dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter auf offenem Markt den Rücken entblößen und von da bis vor das Obertor zur St. Ottilienkapelle mit Ruten schlagen und er sodann aus dem Fürstentum schwören solle, gelobt eidlich, unverzüglich und auf dem kürzesten Wege über den Lech zu ziehen und zeitlebens nicht mehr herüberzukommen, und schwört U. Er verspricht auch, württembergische Untertanen und Verwandte in Streitsachen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.