Revers des Wolf von Tachenhausen gegenüber dem Kloster Bebenhausen über dessen ihm auf 9 Jahre gegen einen jährlichen Zins von 60 Gulden verliehenen Anteil an dem Zehnten zu Bönnigheim (Bünigkein), nämlich 1/6 an dem großen und 1/3 an dem kleinen Zehnten, wobei Bernhard von Liebenstein und Bernhard von Nippenburg, sein Schwager, für ihn Bürgschaft leisten