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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Wü 180 T 1
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Südwürttembergische Bestände >> Arbeit und Soziales >> Arbeitsministerium Württemberg-Hohenzollern
(1909 -)1945-1952 (1953 - 1962)
Überlieferungsgeschichte
Behördengeschichte
Ende Juni 1945 war die endgültige Zoneneinteilung und damit auch die Teilung von Württemberg entlang der Autobahnlinie Karlsruhe-Pforzheim-Stuttgart-Ulm vereinbart worden. Um die Verwaltungseinheit des geteilten Württemberg aufrechtzuerhalten, sollten die seit 13. Juni 1945 in Stuttgart amtierenden Landesdirektoren Vertrauensmänner als Delegierte nach Südwürttemberg entsenden, die dort den Wiederaufbau in enger Fühlungsnahme mit Stuttgart ins Werk setzen sollten. Im August 1945 erteilte die französische Militärregierung in Freudenstadt ihre Zustimmung zu den Landesdelegierten, die der "Delegation Tübingen der Landesverwaltung Württemberg" angehörten. Für den württemberg-badischen Landesdirektor für Arbeit und Sozialversicherung Albrecht Fischer wurde allerdings kein Landesdelegierter aufgestellt. Diese Verwaltungseinheit endete mit der Entscheidung Generals Dwight D. Eisenhowers, in der US-Besatzungszone drei Länder zu bilden, von denen eines Württemberg-Baden war. Bei der Landesverwaltung, die die französische Militärregierung in Tübingen am 24. September 1945 als Reaktion auf die Bildung der vorläufigen Regierung des Landes Württemberg-Baden installierte, wurden zwar zwei neue Landesdirektoren, aber kein spezieller für Arbeit und Sozialversicherung, ernannt.
Am 16. Oktober 1945 entstand das Staatsekretariat für das französisch besetzte Gebiet Württemberg und Hohenzollerns (Amtsblatt Wü-Ho 1945 S.1). Am selben Tag wurde der bisherige Regierungspräsident von Hohenzollern und damit hohenzollerische Verbindungsmann Clemens Moser Leiter der Landesdirektion für Arbeit. Er gehörte auch nach den ersten Landeswahlen in Württemberg-Hohenzollern ab 4./9. Dezember 1946 als Staatssekretär für Arbeit der provisorischen Regierung an. Nach der Schaffung einer Verfassung wurde die erste verfassungsmäßige Regierung am 22. Juli 1947 errichtet. Eugen Wirsching wurde hierbei Arbeitsminister.
Der Organisationsplan des Arbeitsministeriums sah zum 1. Januar 1950 folgendermaßen aus (Wü 180 T 1 Nr.164):
Abteilung I: Verwaltung (Personalwesen, Haushalt- und Rechnungswesen, Vorprüfung, Bücherei, Archiv, Dolmetscher und Presseangelegenheiten), Versorgungswesen, Wiedergutmachung
Abteilung II: Arbeitsrecht (Arbeitsgerichtsbarkeit, Arbeitsschutzgesetzgebung, Sozialverfassung, Betriebsrätewesen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände)
Abteilung II A: Lohnpolitik (Tarifregister, Lohnstatistik, Schlichtung)
Abteilung II B: Gewerbeaufsicht
Abteilung III: Sozialversicherung (Kranken-, Unfall-, Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung, Sozialeinrichtungen der Betriebe)
Abteilung IV: Arbeitslenkung (Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung, Arbeitslosenfürsorge, Berufsnachwuchslenkung, Beschäftigung Schwerbehinderter).
1951 war das Arbeitsministerium ziemlich ähnlich gegliedert (Landeskalender 1951)
Zu den dringendsten Problemen gehörte die Kriegsopferversorgung. Von den Lazaretten, in denen eine große Anzahl Kriegsversehrter untergebracht waren, wurden acht als Versorgungskrankenhäuser und Kuranstalten übernommen. Mit fünf weiteren Krankenhäusern wurden vertragliche Vereinbarungen geschlossen. Zum 15. Januar 1946 wurde ein Hauptversorgungsamt in Tübingen für das Land Württemberg-Hohenzollern errichtet. Das in Rottweil bereits bestehende Versorgungsamt konnte mit der Arbeit sofort wieder beginnen. Für die Kreise Oberschwabens wurde ein neues Versorgungsamt in Ravensburg errichtet.
Das Körperbeschädigten-Leistungsgesetz wurde am 11. Januar 1949 (Regierungsblatt Wü-Ho 1949 S.215) in Kraft gesetzt. Darin wurde den Versorgungsberechtigten wieder ein Rechtsanspruch eingeräumt, gegen die Bescheide der Versorgungsämter bei dem neu errichteten Versorgungsgericht Berufung einzulegen. Das Bundes versorgungsgesetz vom 20. Dezember 1950 machte eine Neufeststellung sämlicher Versorgungsrenten erforderlich. Neben der Umanerkennung der Renten war die Bearbeitung der Neuanträge eine der Hauptaufgaben der Versorgungsämter.
Nach der Vereinigung des Hauptversorgungsamts Tübingen mit der Landesversorgungsamt Stuttgart im Juni 1951 (Gesetz über den Abschluß eines Staatsvertrag mit Württemberg-Baden über die Errichtung eines gemeinsamen Landesversorgungsamts vom 22. Mai 1951, Regierungsblatt Wü-Ho 1951 S.57) wurde in Tübingen eine Außenstelle des Landesversorgungsamts eingerichtet, die die Vertretung in Berufungssachen ausübte.
Folgende Versorgungsdienststellen standen nun zur Verfügung:
Versorgungsämter Ravensburg und Rottweil,
orthopädische Versorgungsstelle Rottweil,
Versorgungskrankenhäuser Tübingen und Weingarten,
Versorgungsheilstätten Ried und Waldeck bei Nagold und Versorgungskuranstalt Wildbad.
Auf dem Gebiet der Arbeits- und sozialrechtlichen Gesetzgebung wurden v.a. Rechtsanordnungen über die Beschäftigung Schwerbehinderter vom 8. und 15. Februar 1946 (Amtsblatt Wü-Ho 1946 S.27 bzw. 15) sowie vom 14. Mai 1946 (Amtsblatt Wü-Ho 1946 S.171), eine Rechtanordnung über den Arbeitseinsatz vom 27. August 1946 (Amtsblatt Wü-Ho 1946 S.146, Regierungsblatt Wü-Ho 1947 S.72), eine Rechtsanordnung betr. die Arbeitsgerichtsbarkeit vom 24. Oktober 1946 (Amtsblatt 1946 S.25), die Rechtsanordnung über die Organe der Krankenkassen vom 16. Mai 1947 (Regierungblatt Wü-Ho 1947 S.43), das Gesetz zur Änderung des Jugendschutzes vom 6. August 1948 (Regierungsblatt Wü-Ho 1948 S.103), das Gesetz über die Aufhebung des Lohnstops vom 25. Februar 1949 (Regierungsblatt Wü-Ho 1949 S.80), das Betriebsrätegesetz und das Gesetz zur Wahl der Betriebsräte vom 21. Mai 1949 (Regierungsblatt Wü-Ho 1949 S.165, 168) sowie das Körperbeschädigten-Leistungsgesetz vom 11. Januar 1949 (Regierungsblatt 1949 S.215, mit Erster Durchführungsverordnung vom 11.11.1949 S.479) auf den Weg gebracht.
Der Arbeitsgerichtsbarkeit wurde mit Wirkung vom 1. Februar 1947 (Rechtsanordnung vom 24. Oktober 1946, Amtsblatt 1946 S.25) durch die Schaffung von 13 Arbeitsgerichten, zwei Landesarbeitsgerichten und als Revisionsinstanz zwei Jahre später des Oberlandesarbeitsgerichts (Ergänzung und Änderung der Rechtsanordnung vom 24. Oktober 1946 vom 6. August 1948, Regierungsblatt Wü-Ho 1948 S.104) die Möglichkeit gegeben, den Arbeitspartnern ihr Recht zu sichern. Daneben haben die Arbeitsgerichte noch vermittelnde und ausgleichende Funktionen.
Auf dem Gebiet der Betriebsverfassung waren die Beziehungen zwischen Arbeitsgebern und Arbeitsnehmern neu zu ordnen. Dies geschah durch die vorläufige Regelung des Betriebsräterechts vom 12. März 1948 (Regierungsblatt Wü-Ho 1948 S.39) bzw. durch das Betriebsrätegesetz und das Gesetz zur Wahl der Betriebsräte (siehe oben). Der Arbeitslenkung und -vermittlung und Arbeitslosenhilfe hatten sich vor allem die Arbeitsämter anzunehmen. Neben den Anforderungen an Arbeitskräften für die Besatzungsmacht stand vor allem der land- und forstwirtschaftliche Kräftebedarf im Vordergrund. Die Rechtsanordnung über den Arbeitseinsatz vom 27. August 1946 (Regierungsblatt Wü-Ho 1947 S.72) legte fest, daß Einstellungen und Entlassungen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Arbeitsämter erfolgen durften.
Die eigentliche Arbeitsvermittlung bezog sich in den ersten Nachkriegsjahren vor allem auf die Schwerbeschädigten. Auch der Wiedereingliederung der Spätheimkehrer und älteren Angestellten galt das Augenmerk der Arbeitsverwaltung. Durch die Gewährung von Darlehen aus Mitteln des Landesarbeitsstocks wurden neue Arbeitsplätze geschaffen, an denen bevorzugt Heimatvertriebene untergebracht wurden. Dem sozialen Wohnungsbau und der Förderung von Nots tandsarbeiten wurden erhebliche Mittel zur Verfügung gestellt.
Im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht stand das Bemühen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. In Württemberg-Hohenzollern bestand nach der Besetzung des Landes nur noch im hohenzollerischen Landesteil eine Gewerbeaufsicht. Durch Erlaß der Landesdirektion für Arbeit vom 12. November 1945 wurden für Württemberg-Hohenzollern zwei Gewerbeaufsichtsämter in Tübingen und Sigmaringen errichtet. Solange in den Nachkriegsjahren die Lebensmittelbewirtschaftung nicht aufgehoben war, wurde die Gewerbeaufsicht, der die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Schwerarbeiterzulagen übertragen war, zum größten Teil mit der Bewältigung dieser Aufgabe in Anspruch genommen. Mit ihrer eigentlichen Aufgabe, dem Arbeitsschutz, konnten sich die Gewerbeaufsichtsämter erst nach Aufhebung der Bewirtschaftungsmaßnahmen intensiver befassen. Neben der Überwachung der Arbeitszeit, der Sonntagsarbeit, der Durchführung des Jugend-, Frauen- und Mutterschutzes, der Unfall- und Krankheitsverhütung hatte sich die Gewerbeaufsicht noch ausgiebig mit Fragen des Feuerschutzes, des Sprengstoffwesens und überwachungspflichtiger Anlagen zu befassen. Vom 1. April 1948 bis 1. April 1952 war auch der bayerische Kreis Lindau von der Gewerbeaufsicht mitzubetreuen.
Nach der Besetzung des Landes wurde die bisher gültigen Gesetze und Anordnungen auf dem Gebiet der Lohnpolitik aufgehoben. Gewerkschaften und Arbeitsgeberorganisationen standen noch im Anfangsstadium ihrer Neuentwicklung. Das Ministerium versuchte, nach der Vorschriften der Kontrollratdirektive Nr. 14 über "Grundsätze für die Bestimmungen betr. Arbeitslöhne" vom 12. Oktober 1945 und des Kontrollratgesetzes Nr. 35 über das "Ausgleichs- und Schiedverfahren in Arbeitsstreitigkeiten" vom 20. August 1946 zunächst selbst die dringendsten Lohnfragen zu regeln, die Initiative der Sozialpartner zu wecken und schließlich beim Zustandekommen von Neuregelungen Vertragshilfe zu leisten. Durch das Gesetz über die Aufhebung des Lohnstops vom 25. Februar 1949 (Regierungsblatt Wü-Ho 1949 S.80) wurde das Recht der Sozialpartner, die sie betreffenden Angelegenheiten im Wege der Autonomie zu regeln und für ihre Mitglieder verbindliches Recht zu schaffen, wiederhergestellt. Der Vermittlungstätigkeit bei Meinungsverschiedenheiten der Sozialpartner kam immer größere Bedeutung zu. Weiter führte das Arbeitsministerium das Tarifregister sowie eine Effektivlohnstatistik für die Vierteljahreserhebungen des Statistischen Landesamts.
Im Bereich der Sozialversicherung wurde ein Oberversicherungsamt und eine Zweigstelle des Landesversicherungsamts errichtet. Die Rechtsanordnung über die Organe der Krankenkassen vom 16. Mai 1947 (Regierungsblatt Wü-Ho 1947 S.43) stellte die Selbstverwaltung der Krankenkassen her und war beispielgebend für das ganze Bundesgebiet. Die Vorteile, die den freiwillig Versicherten und versicherungspflichtigen Selbständigen in der Invaliden- und Angestelltenversicherung aufgrund des Landesgesetzes über Änderungen in der Sozialversicherung vom 6. Juli 1949 (Regierungsblatt Wü-Ho 1949 S.319) eingeräumt wurden, wurden durch die bundesrechtliche Erstreckungsverordnung vom 12. Mai 1950 wieder beseitigt. Der soziale Wohnungsbau erfuhr durch die Ortskrankenkassen eine großzügige Förderung.
Die Wiedergutmachung von Unrecht des Nationalsozialismus aus politischen, rassischen, religiösen und weltanschaulichen Gründen war aufgrund der geringen Mittel eingeschränkt. Man beschränkte sich daher zuerst auf eine Betreuung der Verfolgten zur Abwendung ihrer durch die Verfolgung hervorgerufenen Notlage. Im Frühjahr 1946 wurde bei der Landesdirektion des Innern, bei der ein Amt für Wiedergutmachung errichtet wurde, die Gründung von Kreisbetreuungsstellen für die Opfer des Nationalsozialismus bei den Landratsämtern sowie eine Landesbetreuungsstelle in Tübingen betrieben. Diese Stellen waren für die finanzielle Untestützung, Lebensmittelversorgung, Beschaffung von Wohnraum, Kleidung, Möbeln und Hausgeräte, Gewährung von Beihilfen für ärztliche Betreuung und Erholungskuren sowie auf Wiedereingliederung ins Berufsleben zuständig. Die Rechtsanordnung vom 16. Oktober 1946 über vorläufige Wiedergutmachung von Schäden an Opfern des Nationalsozialismus (Amtsblatt Wü-Ho 1946 S.24) schuf eine gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Geldbeihilfen an bedürftige Verfolgte.
Am 1. Oktober 1948 ging die Bearbeitung des Aufgabengebiets Wiedergutmachung vom Innenministerium auf der Arbeitsministerium über. Mit dem Inkrafttreten des Entschädigungsgesetzes vom 14. Februar 1950 (Regierungsblatt Wü-Ho 1950 S.187, 200, 204, 205, 271) trat an die Stelle der Beihilfengewährung das eigentliche Wiedergutmachungsverfahren. Nach der Volksabstimmung über die Gründung eines Südweststaats am 9. Dezember 1951 und der Bildung der vorläufigen Landesregierung von Baden-Württemberg am 25. April 1952 hob das Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Bundesland (Überleitungsgesetz, Gesetzblatt B-W 1952 S.3) vom 15. Mai 1952 die Landtage und Regierungen der Länder Württemberg-Baden, Baden und Württemberg-Hohenzollern auf.
Die Befugnisse der Minsterien des Landes Württemberg-Hohenzollern gingen aufgrund des Überleitungsgesetzes Artikel 21 und 22 grundsätzlich auf die Ministerien der vorläufigen Regierung des neuen Bundeslandes über. Die Ministerien der bisherigen Länder wurden nach Artikel 23 in Regierungspräsidien umgewandelt. Sie hatten als Abwicklungsstellen bis auf weiteres die laufenden Geschäfte zu führen. Die Erste, Dritte und Vierte Verordnung der vorläufigen Regierung zur Überleitung von Verwaltungsaufgaben vom 10. Juni (Gesetzblatt B-W 1952 S. 9), 21. Juli (Gesetzblatt B-W 1952 S. 23) und 22. September 1952 (Gesetzblatt B-W 1952 S.33) regelten die Übernahme von Zuständigkeiten und Geschäften der Abwicklungsstellen des Landes Württemberg-Hohenzollern auf das neue Arbeitsminsterium in Stuttgart. Die Erste Verördnung der vorläufigen Regierung über die staatlichen Mittelinstanzen vom 22. September 1952 (Gesetzblatt B-W 1952 S.35) übertrug mit Wirkung vom 1. Oktober 1952 dem neu zu bildenden Regierungspräsdium Südwürttemberg-Hohenzollern die Zuständigkeit der Abwicklungsstelle des Arbeitsminsteriums Württemberg-Hohenzollern. Aufgrund der Anordnung der vorläufigen Regierung über die Organisation der Regierungspräsidien vom 20. Oktober 1952 (Gesetzblatt B-W 1952 S.43) war für diese Aufgabe beim Regierungspräsdium Südwürttemberg-Hohenzollern die Abteilung III Wirtschaft, Landwirtschaft, Arbeit einzurichten.
Das vorliegende Findbuch beinhaltet die bisher abgelieferten Unterlagen des ehemaligen Arbeitsministeriums Südwürttemberg-Hohenzollern. Hier sind also alle Akten der nachstehenden Behördenabgaben erfaßt. Die Bestellung der Akten erfolgt mit der Bestellsignatur Wü 180 T 1 Nr.###. Eine erste Ablieferung wurde mit Akzession 32/1961 von der Abwicklungsstelle des Arbeitsministeriums Baden-Württemberg abgegeben. Es handelt sich um die laufenden Nummern 1-114, 201-273 und 301-345 im alten bzw. 1-163 im vorliegenden Verzeichnis. Die laufenden Nummern 346-415 im alten bzw. 164-233 im neuen Verzeichnis wurden vom Regierungspräsidium Tübingen Abteilung III A Wirtschaft und Arbeit abgeliefert und unter der Nummern 23/1966 akzessioniert. Den mengenmäßig größten Anteil stellte die Abgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung (Akzession 12/1981) mit ca. 16 lfd.m Schriftgut dar. Sie ist unter den laufenden Nummern 416-817 im al ten bzw. 234-605 im neuen Verzeichnis aufgeführt. In diese Ablieferung wurden Kleinstablieferungen am 28.6.1982 (2 Akten) bzw. mit Akzession 49/1983 vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung ( 1 Faszikel) eingearbeitet. Eine Akte (alte Nr. 818 bzw. neue Nummer 606) entstammt einer Provenienzentrennung von Bestand Wü 42 Regierungspräsdidium Tübingen Referat 21 Acc 38/1981. Die alte laufende Nummer 819 bzw. die neue laufende Nummer 607 enthält den Aktenplan des ehemaligen Arbeitsministeriums aus dem Handapparat von Dr. Stemmler. Die Ablieferung von Arbeitsbüchern des Regierungspräsdiums Tübingen (Akzession 57/1991, alte Nummer 820) wurde aus dem vorliegenden Findbuch ausgegliedert und den Sammlungen des Staatsarchivs Sigmaringen zugeteilt. Die neue Nummer 608 enthält das alte Abgabeverzeichnis Wü 180 T 1.
Inhalt und Bewertung
Bearbeiterbericht
Nur wenige der von den Behörden angebotenen Aktenfaszikel wurden vor den Ablieferungen als nicht archivwürdig eingestuft. Auch bei der Verzeichnung war die Menge des nachträglich als nicht archivwürdig bewerteteten Schriftguts gering. Die nachträglich vernichteten Unterlagen wurden im alten Verzeichnis unter laufender Nummer 608 mit "V" eingetragen. Der Unterzeichnende verzeichnete das Schriftgut mit dem archivischen Erschließungsprogramm MIDOSA 95 in der Reihenfolge der Lagerung im Magazin und Auflistung auf dem Abgabeverzeichnis (laufende Nummer 608). Der Aktenplan des Arbeitsministeriums aus dem Handapparat Stemmler (laufende Nummer 607) wurde der Klassifikation des vorliegenden Findbuchs zugrundegelegt. Akten mit dem Aktenzeichen VI, die nicht im Aktenplan vorkommen, wurden unter Punkt 6. Arbeitsschutz hinten angeschlossen. Der Unterzeichnende übernahm auch den Großteil der Verpackung der Archivalien. Herr Fleischer besorgte die Sortierung der Akten nach der Klassifikation und den Ausdruck des Findbuchs.
Enthält u.a.:
Verwaltung: Organisation von Ministerien und Dienststellen, Landtag, Zusammenschluß von Württemberg und Baden, Verkehr mit der Militärregierung, Personal, Gehälter, politische Säuberung (mit Einzelfällen), Säuberungsausschüsse, Wiedergutmachung im öffentlichen Dienst (mit Einzelfällen), Amt für Wiedergutmachung, politische Betätigung der Beamten, Angestellten und Arbeiter, Notstandsbeihilfen, Haushalts-, Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen, Tätigkeitsberichte, Arbeitsprogramme des Arbeitsministeriums und anderer Dienststellen, Ausschußsitzungen des Bundesrats, allgemeine Gesetzgebung, Sitzungen des Staatsministeriums.
Arbeit: Landesarbeitsamt, Arbeitsämter (Berufungsausschüsse, Tagungen), einzelne Arbeitsämter mit Nebenstellen, Arbeitsrecht, Arbeitsgerichtsbarkeit, Rechtsprechung, Organisation, Oberlandesarbeitsgericht Bebenhausen, Landesarbeitsgerichte Tübingen und Ravensburg, einzelne Arbeitsgerichte, Berichte und statistische Meldungen der Arbeitsgerichtsbarkeit, Richterbesprechungen und -tagungen, Besatzungsmacht und Arbeitsgerichtsbarkeit sowie Arbeitsverhältnisse, Streiks, Schlichtungen, Arbeitslosenversicherung und -fürsorge, Arbeitsvermittlung und -beschaffung, Gastarbeiter, Werkstudenten, Betriebsrätegesetz, -wahlrecht und -ordnung, Schlichtungskammer, Betriebsräteschulung, Betriebsverfassung, Personalvertretung, Vereine, Betriebsordnung, Handwerkerordnung, Betriebsverlegungen, Tarifakten und -verträge der verschiedenen Industrien, von Handel, Gewerbe und Handwerk sowie des öffentlichen Dienstes, von Beschäftigten bei der Besatzungsmacht und von Krankenkassen, Lohnstatistik, Lohntarif- und Schlichtungsfragen (Protokolle), Tarifverzeichnis Südwürttemberg-Hohenzollern, Lohnerhebungen, Kurzarbeiter, Nachwuchslenkung, Schwarzarbeit.
Sozialversicherung: Organisation, Beitragsmarken, Zuschüsse zu den Rentenzahlungen, Reform der Sozialversicherung, Tagungen,
Versicherungsträger (mit Monatsberichten), Versicherungsbehörden (einzelne Versicherungsämter), Begriffsbestimmungen, Hohenzollern-Lindau, Beitragswesen, Versicherungspflicht, Versicherungsberechtigte, Wiedergutmachung auf dem Gebiet der Sozialversicherung, Leistungen, Renten (Knappschafts-Leitstelle Speyer),
sozialversicherungsrechtliche Beziehungen zwischen Deutschland und anderen Staaten.
Krankenversicherung: Statistik, Umfang der Versicherung, Leistungen (Kriegsbeschädigte, Rentner, politische und KZ-Häftlinge, Kriegshinterbliebene, Kriegsgefangene und Arbeiter in Frankreich, Mutterschutz, Ostflüchtlinge, Besatzungsmacht, Rückgeführte, Ausländer, Versorgung mit Heilmitteln, ansteckende Krankheiten, Arbeitslose, Kurzarbeit), Versicherungsträger (einzelne Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Er satzkassen, Personal, Vermögen, Besprechungen, Arbeitsgemeinschaft der Ortskrankenkassen Südwürttemberg-Hohenzollern, Monatsberichte), Verfassung der Versicherungsträger, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken (Zulassung, Abrechnung, Kammern), Hebammen, Aufsicht, Beiträge.
Unfallversicherung: Abrechnung der Fremdrenten, Leistungen, Beiträge, Unfallverhütung, Schwerverletztenkrankenhäuser, Durchgangsarzt, Statistik, Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, Gemeindeunfallversicherungsverband, Staatliche Unfallversicherung, Beschäftigte bei der Besatzungsmacht, Kriegsgefangene, politische Häftlinge.
Knappschaftsversicherung.
Versorgungswesen: Organisation, Bundesversorgungsgesetz, Spruchangelegenheiten (Verfahren), Tagungen, Statistik, Versorgungsdienststellen (Allgemeines, Landesversorgungsamt, Personalsachen der Versorgungsverwaltung, Versorgungsämter Ravensburg und Rottweil, einzelne Versorgungskrankenhäuser und -kuranstalten), Versorgungsrecht, Versorgungsleistungen, Kassen- und Rechnungswesen, Haushalt, Betriebsmittel.
Fürsorgewesen: Fürsorgezweige (Kriegsbeschädigte, -hinterbliebene und
-gefangene, Vermißte, Schwerbeschädigte, Flüchtlinge und DP, Blinde, Soforthilfe).
Arbeitsschutz und Arbeitsaufsicht: Organisation, Gewerbeaufsichtsämter Sigmaringen und Tübingen, Statistik, Jahresberichte der Gewerbeaufsicht, Tagungen, Landesgewerbearzt, Gewerbeärzte, Schutz der Arbeiter und Angestellten (allgemeine Berichte und Statistiken), technischer Arbeitsschutz (Ladenschluß, Unfallschutz, elektrische Anlagen, Dampfkesselwesen, brennbare Flüssigkeiten, Sprengstoffwesen, Lichtspieltheater), Berufserkrankungen, Arbeitsschutz außer technischem Arbeitsschutz (Arbeitszeit, Frauen-, Mutter-, Jugendschutz, Gesundheitsschutz, sanitäre und soziale Anlagen), Betriebsgenehmigungen, Wasser-, Boden- und Luftverunreinigung, Zulagen.
608 Akten (15,6 lfd.m)
Bestand
Die Protokolle der Regierung von Württemberg-Hohenzollern. Erster Band: Das Erste und Zweite Staatssekretariat Schmid 1945-1947. Bearbeitet von Frank Raberg. Herausgegeben von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. W. Kohlhammer Verlag Stuttgart 2004 (C 2319).
Die Arbeitsverwaltung in Württemberg-Hohenzollern in den Jahren 1945 bis 1952. In: Mitteilungsblatt des Arbeitsministeriums Württemberg-Hohenzollern - Abwicklungsstelle, Nr. 6, Juni 1952 Nr. 6 S. 59-74 (Wü 2 Nr.437).
Die Bestände des Staatsarchivs Sigmaringen, Band 2 Südwürttemberg (Wü- und R-Bestände 1806-1996). In: Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg, herausgegeben von der Landesarchivdirektion Baden-Württemberg Band 53/2, Verlag Kohlhammer Stuttgart 2000 (D 6 53/2).
Das Land Württemberg-Hohenzollern 1945-1952. Darstellungen und Erinnerungen. Herausgegeben von Max Gögler und Gregor Richter in Verbindung mit Gebhard Müller, Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1982 (13 F 193).
Württembergischer Landeskalender 1951. Amtliche Ausgabe mit Behördenführer. W. Kohlhammer Verlag Stuttgart (16 F 2). Amts- bzw. Regierungsblatt für das Land Württemberg-Hohenzollern 1945-1952 (17 H 27).
Gesetzblatt der Regierung Baden-Württemberg 1952 (17 H 24 bzw. 27)