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Peter und Henslin Kraus, Brüder, beide von Metzingen, wegen Wildfrevels etliche Zeit zu Urach gef., jedoch auf Fürbitten ihrer Freunde freigel., schwören U. und versprechen eidlich, künftig ihr Leben lang keinerlei Waidwerk mehr zu treiben. P. Kraus verpflichtet sich, zu bereits bezahlten 6 fl weitere 15 fl in Raten von je 5 fl auf die folgenden Ostertage, H. Kraus zu bereits bezahltem 1 fl weitere 9 fl in Raten von je 3 fl auf die nächsten Martinstage (11. Nov.) zu entrichten. P. Kraus leistet Gewährschaft für beide Schulden und setzt dafür einen Bürgen ein. Sie stellen ferner zwei weitere Bürgen, die sich verpflichten, bei Rückfälligkeit der Herrschaft zusammen 32 fl zu bezahlen. -Bürgen: 1. für die Einhaltung der Geldstrafe: Diepold Römer aus Metzingen, ihr Freund; 2. für die Einhaltung der U.: Jörg Hackenschuh d.A. aus Metzingen und Hans Müller aus Riederich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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