Johannes Mangolt, öffentlicher und königlich autorisierter Notar aus Schwäbisch Hall, beurkundet das Ersuchen der Gesandten Kurfürst Philipps von der Pfalz, Dr. Heinrich von Silberberg, Kanoniker des Domstifts Worms, Propst der Stifte Münstermaifeld und Ardagger, sowie Christoph von Thein zu Schönficht, um Belehnung ihres Herrn mit den von Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt ererbten Lehen der Krone Böhmen durch König Vladislav II. („Wladislaus) von Ungarn und Böhmen. Am 7. Februar 1500 bringen sie in Buda in der Burg („in arce regia in stuba ac habitatione regie serenitatis) vor König Vladislav und in Gegenwart von Johannes Mangolt, Georg, gewähltem Bischof („electus) von Veszprém und Kanzler des Königreichs Ungarn, Johann von Schellenberg, oberstem Kanzler des Königreichs Böhmen, und Georg von Neideck, Sekretär des Königreichs Böhmen, in Erinnerung, dass Philipp [nach dem Tod König Matthias Corvinus] bereits seine Räte Graf Michael von Wertheim und Gottfried von Adelsheim, Kanoniker von Worms und Propst des Stifts Wimpfen, zusammen mit Räten des Pfalzgrafen Otto II. von Pfalz-Mosbach-Neumarkt zu ihm nach Prag geschickt und um Belehnung entweder Ottos oder seiner Person mit den Lehen, die Otto zuletzt innegehabt hatte, gebeten habe. Nachdem Pfalzgraf Otto am 7. April 1499 verstorben sei, habe Philipp den König schriftlich darum ersucht, ihm einen Tag für die Belehnung zu benennen, worauf er jedoch keine Antwort erhalten habe. Der Kurfürst habe deshalb nun laut (wörtlich inseriertem) Mandat vom 4. Januar 1500, ausgefertigt zu Heidelberg, sie beide entsandt, um die Lehen, die er von Pfalzgraf Otto bereits zu dessen Lebzeiten übertragen bekommen und nun geerbt habe, an seiner Stelle zu empfangen, den Lehenseid zu leisten und allem nachzukommen, was das Herkommen und der Vertrag zwischen König Georg von Podiebrad und Pfalzgraf Otto vorsehen. König Vladislav lässt durch seinen Kanzler Georg antworten, dass die Sache das Königreich Böhmen betreffe und er nicht ohne Beschluss und Zustimmung der Großen und Edlen („procerum et nobilium) des Königreichs entscheiden könne; wenn diese in naher Zukunft zusammentreten werden, werde man über die Verleihung und Investitur der Lehen beraten. Um den König zu überzeugen, verweisen die Gesandten auf den Rang Philipps als Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches und auf den Primat des Hauses Bayern, seine Gewissenhaftigkeit und Willfährigkeit sowie seine Ansprüche als wahrer und legitimer Erbe Ottos. Am 11. Februar 1500 erscheinen die beiden Gesandten erneut vor König Vladislav und wiederholen in Gegenwart der Zeugen (Notar Johannes Mangolt, Kanzler Georg, Georg von Neideck und Stefan Esthabeck) das Gesuch um Belehnung des Kurfürsten. Als Beweis für dessen Ansprüche legen sie Abschriften des Vertrags zwischen König Georg von Podiebrad und Pfalzgraf Otto II. sowie des Lehenbriefs König Georgs für Otto, beide ausgefertigt zu Prag am 14. Juli 1465, vor und verweisen außerdem auf einen Lehenbrief König Matthias für Otto sowie eine Vereinbarung zwischen den beiden vom 1. Oktober 1482. Die Gesandten leiten aus den Urkunden ab, dass die Könige von Böhmen für alle Zeiten verpflichtet seien, die Lehen, so oft diese vakant sind und um ihre Verleihung nachgesucht wird, Otto und nach ihm dessen Erben und Nachfolgern zu übertragen, und wiederholen das Lehengesuch Philipps als Ottos Erbe. König Vladislav lässt durch seinen Kanzler Georg antworten, dass die Angelegenheit bei der angekündigten Zusammenkunft genauer beraten und er die dort getroffene Entscheidung Philipp schriftlich mitteilen werde. Die Gesandten erbitten abschließend vom Notar die Ausfertigung eines Notariatsinstruments.